
Finanzielle Förderung der Jugendarbeit
Der Kreis Wesel verfügt über einen Förderplan zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Hier sind die Grundsätze zur Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt, die für freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit gelten.
Der Förderplan fasst die bestehenden Regelungen zusammen und schreibt sie finanziell für die jeweils bestehende Wahlperiode fest.
Maßnahmen der Jugendarbeit
Der Kreis Wesel gewährt Zuschüsse zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Ziele der Förderung, Förderhöhen und -voraussetzungen sind in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.
Anerkannte freien Träger der Jugendhilfe können nach diesen Richtlinien Zuschüsse für ihre Kinder- und Jugendfreizeiten, für außerschulische Bildungsmaßnahmen, für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen und für internationale Jugendbegegnungen beantragen.
Die Antragstellung erfolgt über den Spitzenverband auf Kreisebene.
Über die Verwendung der Maßnahmezuschüsse ist ein Verwendungsnachweis gemäß Vordruck einzureichen. Dem Verwendungsnachweis sind u.a. beizufügen:
- Unterschriftenliste der Teilnehmer/-innen,
- Unterschriftenliste der Betreuer/-innen,
- Programmaufstellung.
Näheres ist in den Richtlinien geregelt.
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien übernimmt der Kreis Wesel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der u.g. Richtlinie ganz oder teilweise Teilnahmebeiträge zu Kinder- und Jugendfreizeiten.
Antragsformulare können von der Familie des Kindes oder dem Träger der Maßnahme beim Jugendamt angefordert werden. Dem Antrag sind Belege zur Einkommenssituation der Familie sowie eine Bestätigung des Trägers über die Teilnahme und ein Prospektheft / eine Ausschreibung der Freizeit beizufügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Eingang der Anträge.
Betriebskosten von Jugendeinrichtungen
Der Kreis Wesel fördert in seinem Zuständigkeitsbereich 23 Jugendheime und zwar in den Städten und Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Förderung der Jugendeinrichtungen erfolgt über Rahmen- und Einzelvereinbarungen zwischen dem Träger der Jugendeinrichtung und dem Kreis Wesel.
Entscheidungen zur Aufnahme in die Förderung trifft der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
Förderanträge müssen bis jeweils 01.09. für das folgende Jahr gestellt werden. Zum 28.02. eines Jahres ist die Verwendung der Fördermittel zu belegen.
Investitionsmaßnahmen in Jugendeinrichtungen
Der Kreis Wesel gewährt Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach den u.g. Förderrichtlinien.
Zuschüsse werden für anerkannte Einrichtungen gewährt.
Die Anträge auf Förderung sind formlos mit den in der Richtlinie genannten Anlagen zu stellen.
Kontakt
Rasche, TeresaTelefon: 0281 207-7126
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 103 Stegemann, Kai
Telefon: 0281 207-7127
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 103
Downloads
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (PDF 346 KB)
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Gewährung von Zuschüssen zu Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (PDF 61 KB)
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen zu Kinder- und Jugendfreizeiten für Kinder und Jugendliche (PDF 138 KB)