
Finanzielle Förderung der Jugendarbeit
Der Kreis Wesel verfügt über einen Förderplan zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Hier sind die Grundsätze zur Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt, die für freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit gelten.
Der Förderplan fasst die bestehenden Regelungen zusammen und schreibt sie finanziell für die jeweils bestehende Wahlperiode fest. Als Anlagen sind im Kinder- und Jugendförderplan auch die verschiedenen geltenden Richtlinien enthalten.
Maßnahmen der Jugendarbeit
Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit beantragen. Förderfähig sind u.a. Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Bildungsmaßnahmen, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlicher Mitarbeitenden oder internationale Jugendbegegnungen.
Der Kreis Wesel gewährt Zuschüsse zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Ziele der Förderung, Förderhöhen und -voraussetzungen sowie Fragen zur Antragstellung und verwaltungsmäßigen Abwicklung sind in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien übernimmt der Kreis Wesel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der u.g. Richtlinie ganz oder teilweise Teilnahmebeiträge zu Kinder- und Jugendfreizeiten.
Antragsformulare können von der Familie des Kindes oder dem Träger der Maßnahme beim Jugendamt angefordert werden. Dem Antragsformular ist ebenfalls zu entnehmen, welche Unterlagen einzureichen sind.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Eingang der Anträge.
Betriebskosten von Jugendeinrichtungen
Der Kreis Wesel fördert in seinem Zuständigkeitsbereich 24 Jugendeinrichtungen und Fachkräfte der aufsuchenden und mobilen Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Förderung der Jugendeinrichtungen erfolgt über Rahmen- und Einzelvereinbarungen zwischen dem Träger der Jugendeinrichtung und dem Kreis Wesel.
Investitionsmaßnahmen in Jugendeinrichtungen
Der Kreis Wesel gewährt Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach den u.g. Förderrichtlinien.
Zuschüsse werden für Einrichtungen, die nach Vereinbarung mit dem Jugendamt als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden, gewährt.
Kontakt
Rasche, TeresaTelefon: 0281 207-7126
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 103 Stegemann, Kai
Telefon: 0281 207-7127
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 103
Downloads
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (PDF 346 KB)
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Gewährung von Zuschüssen zu Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (PDF 61 KB)
- Richtlinien des Kreises Wesel zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen zu Kinder- und Jugendfreizeiten für Kinder und Jugendliche (PDF 138 KB)