
Führerscheinangelegenheiten
Kreisverwaltung schließt zwischen Weihnachten und Neujahr
Die Dienststellen der Kreisverwaltung Wesel sind in der Zeit vom 23. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 ganztägig geschlossen.
Achtung, wichtige Hinweise:
- Umtauschpflicht in den EU-Kartenführerschein
ausführliche Informationen enthält die Seite Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.
Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Den entsprechenden Antrag nebst Anlage (Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) können Sie unter
www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ abrufen.
Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des Führerscheins und des Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beizufügen. - Terminvereinbarungen sind grundsätzlich erforderlich
Im Dienstleistungszentrum (DLZ) Moers und in der Zulassungs- und Führerscheinstelle Wesel ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können Sie schnell und bequem über die Internetanwendung unter www.zulassungsstelle-wesel.de oder www.zulassungsstelle-moers.de vereinbaren. Hier finden Sie auch Hinweise zu den aktuellen Regelungen (z.B. Sonderregelung für Autohäuser und Zulassungsdienste sowie mögliche terminfreie Vorsprachen) - Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten
Alles, was Sie rund um die Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Ihre Pflichten als Inhaberin / Inhaber einer Fahrerlaubnis wissen sollten, finden sie in unserem Dienstleistungsangebot.
Gleich, ob Sie uns im Zulassungs- und Führerscheinservice im Kreishaus Wesel oder im Dienstleistungszentrum des Kreises Wesel in Moers besuchen um Ihr Anliegen vorzutragen; Sie werden bei uns stets schnell, kompetent und freundlich behandelt. Wir nehmen uns Zeit für ihre Fragen und Wünsche, bemühen uns aber gleichzeitig, Ihre Warte- und Bearbeitungszeit auch weiterhin gering zu halten.
Grundsätzlich kann jeder Antrag zu Führerscheinangelegenheiten bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Halten Sie hierzu jedoch Rücksprache mit Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sollten Sie benötigte Informationen hier nicht finden können, stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne persönlich, per Telefon, Fax oder eMail zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Zulassungs- und Führerscheinservice Wesel und des Dienstleistungszentrum Moers
(bitte achten Sie auch auf eventuelle Hinweise auf der Startseite)
- Montag, Dienstag, Donnerstag 07:30 - 16:30) Uhr
- Mittwoch und Freitag 07:30 - 12:30) Uhr
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich erforderlich.
Aktuelle Informationen sowie eine Auflistung der Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/online-dienste-kfz/
- Fahrerkarte - Beschädigung oder Fehlfunktion
- Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust
- Fahrerkarte - Erteilung
- Führerschein - Änderung von Personendaten oder Auflagen
- Führerschein - Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (B 197)
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Führerschein - eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
- Führerschein - Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Führerschein - Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 und 196
- Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95
- Führerschein - Fahrgastbeförderung - Ersterteilung
- Führerschein - International
- Führerschein - Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
- Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis / Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führerschein - Verlust oder Diebstahl
Kontakt
36-1-4 Führerscheinservice WeselTelefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067 36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
Links
- Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik
Informationen des Bundesministeriums - Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in Deutschland
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmunen in Deutschland
externer Link zu einem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr - Fahrerlaubnisrecht
- Fotomustertafel
Muster der Bundesdruckerei - Musterbescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 der FeV)
Fahrerlaubnis-Verordnung - Muster-Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 und Nr. 2.2 der FeV)
Fahrerlaubnis-Verordnung - Online-Anträge - Führerscheinangelegenheiten