
Geschwindigkeitsüberwachung
Nach § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen, OBG NRW, sind neben der Polizei, die kreisfreien Städte, die Kreise und die großen kreisangehörigen Städte für Geschwindigkeitsmessungen an Gefahrenstellen zuständig.
Der Kreis Wesel verfügt derzeit über 16 stationäre Messanlagen, die sogenannten Starenkästen. Hiervon sind 2 Anlagen schwenkbar (Überwachung beider Fahrtrichtungen), so dass insgesamt 18 stationäre Messplätze in Betrieb sind. Diese werden zur Zeit mit 8 Kameras wechselseitig bedient. Zwei Messanlagen sind auf der BAB A 42 im Kreuz Kamp-Lintfort installiert und überwachen den Verkehr in Fahrtrichtung Köln.
Hinzu kommen vier sogenannte semistationäre Messanlagen (s. erstes Foto oben). Diese Messanlagen in Anhängern verbinden die räumliche Flexibilität der mobilen Messung mit der Möglichkeit stationärer Anlagen, an einem Standort rund um die Uhr messen zu können. Diese neuen Anlagen können mit einer oder zwei Kameras bestückt werden und damit auch zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen.
Die Semistationen können an einem Standort - je nach Anzahl der Vorfälle und der Anzahl der eingesetzten Kameras - bis zu zwei Wochen aufgestellt werden. Links- und rechtsrheinisch werden jeweils zwei Anhänger eingesetzt.
Der Kreis Wesel verfügt derzeit über 400 Messstellen, die bislang von zwei mobilen Messfahrzeugen bedient wurden. In der derzeitigen ersten Phase des Einsatzes der Semistationen muss geprüft werden, ob und welche dieser Messstellen für den Einsatz der Anhänger in Frage kommen. Denn leider kommt nicht jede Stelle, an der eine Geschwindigkeitsüberwachung notwendig oder gewünscht ist, aus technischen Gründen für eine Aufstellung einer Semistation in Frage. Darüber hinaus hat der Kreis Wesel in letzter Zeit sehr viele Anregungen für neue Messstellen erhalten, die es ebenfalls zu überprüfen gilt. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine langfristig feststehende Einsatzplanung erfolgen und damit auch keine entsprechende Bekanntgabe der Messstandorte.
Die Semistationen ersetzen bis Jahresende 2020 die beiden bisher eingesetzten Messfahrzeuge des Kreises Wesel vollständig, wobei der Skoda Roomster noch bis zum Jahresende 2020 sporadisch im Dienst ist.
Wichtiger Hinweis
Gerne können Sie uns Ihre Anregung für eine Geschwindigkeitsmessung im Kreisgebiet über eine E-Mail an owig@kreis-wesel.de zusenden.
Im Moment übersteigt die Flut der täglich bei uns eingehenden Meldungen bei weitem die hier vorhandenen Messkapazitäten, so dass wir nicht immer zeitnah reagieren können. Jede hier eingehende Meldung über eine mögliche Messstelle wird im Hinblick auf ihre technische Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüft. Sofern die angegebene Stelle geeignet ist, werden dann die gewünschten Messungen durchgeführt.
Wir bitten Sie, auch bei längerer Wartezeit von mehrfachen Meldungen eine Stelle betreffend abzusehen.
Eine automatische Rückantwort auf Ihre Mail ist in der Regel nicht vorgesehen.
Der Kreis Wesel ahndet grundsätzlich keine Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße). Dies ist den kreisangehörigen Kommunen und Städten vorbehalten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Kontakt
Leineweber, BodoTelefon: 0281 207-2177
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 177 Winnekendonk, Christian
Telefon: 0281 207-4162
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 162