
Hilfen im Arbeitsleben
Die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Wesel ist für Sie da, wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellter Mensch Hilfen am Arbeitsplatz benötigen.
Im Kreisgebiet Wesel sind insgesamt vier örtliche Fürsorgestellen bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben tätig.
Die großen kreisangehörigen Städte (Dinslaken, Moers, Wesel) verfügen über eigene Fachstellen. Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz in einer der übrigen kreisangehörigen Gemeinden und Städte haben, sind wir für Sie da.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, da wir der Schweigepflicht unterliegen.
Folgende Hilfen im Arbeitsleben sind möglich:
- Auskunft, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
- Persönliche Hilfen am Arbeitsplatz
- Beratung über einen behindertengerechten Arbeitseinsatz und die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit dem technischen Fachdienst des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland
- Unterstützung bei der Beseitigung von Schwierigkeiten zwischen Menschen mit Behinderung, ihren Arbeitgebern und Arbeitskollegen insbesondere durch Betriebsbesuche
- Finanzielle Hilfen am Arbeitsplatz in Form von Zuschüssen oder Darlehen
- für die behindertengerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen (Anpassung von Arbeitsräumen, Maschinen und Geräten an die speziellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung)
- zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung verbunden sind
- Finanzielle Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes für Beamte und Selbstständige
- zur Erlangung der Fahrerlaubnis
- für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges
- für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung
Hinweis:
Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen mit Behinderung sind je nach Versicherungsdauer die Agentur für Arbeit oder der entsprechende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig.
Hilfen zur Beschaffung und zum Erhalt und einer behinderungsgerechten Wohnung sowie die Schaffung eines behindertengerechten Zuganges
- finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen für Beamte und Selbstständige
Hinweis:
Zuständig für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen mit Behinderung ist in der Regel die Agentur für Arbeit oder der entsprechende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz
- können zinslose Darlehen geleistet und die Anschaffung behinderungsbedingt notwendiger Ausstattung bezuschusst werden.
Alle Hilfen können formlos oder mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Dieses Formular erhalten Sie bei uns (Anruf genügt) oder Sie können es auch hier herunterladen.
Neben den persönlichen und finanziellen Hilfen stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Auf Wunsch führt die örtliche Fürsorgestelle Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Form von Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte durch.
- Auch zu besonderen Themen des Schwerbehindertenrechts bieten wir unsere Tätigkeit als Vortragende auf Versammlungen von Menschen mit Behinderung an.
- Im Rahmen der Kündigungsschutzverfahren für Menschen mit Schwerbehinderung führen wir die Sachverhaltsermittlung zu den Anträgen auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung durch.
Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, so scheuen Sie sich nicht, unseren Anrufbeantworter zu nutzen.
Kontakt
Zimmer, KerstinTelefon: 0281 207-3352
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 352 Kluth, Sabine
Telefon: 0281 207-2348
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 348
Downloads
- Wegweiser - Berufstätig sein (PDF 611 KB)
Links
- Anträge und Formulare
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