
Hühner-Salmonellen-VO
Am 06. April 2009 ist die Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn in Kraft getreten. Die Legehennenhalter müssen quartalsweise Salmonellenuntersuchungen durchführen. Zur Vorbereitung auf die verpflichtenden Maßnahmen wurde in Nordrhein-Westfalen in Abstimmung zwischen dem MUNLV und der Geflügelwirtschaft unter Mitwirkung der Tierseuchenkassen ein freiwilliges Untersuchungs- und Hygieneprogramm erarbeitet mit dem den Hühnerhaltern bereits ab 2007 die Gelegenheit zur Ermittlung ihres Status und Senkung des Salmonellenvorkommens gegeben wurde.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ergeben sich einige wichtige und unmittelbar geltende Verpflichtungen für die Betriebe. Entsprechende Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Kontakt
Dr. Schultes, NatalieTelefon: 0281 207-7009
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Telefon: 0281 207-7008
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 005
Downloads
- Hühner-Salmonellen-Verordnung (PDF 61 KB)
- Informationen für Legehennenhalter (PDF 38 KB)
- Checkliste zur Beurteilung des betriebseigenen QS-Systems in Legehennenbetrieben (PDF 355 KB)
- Untersuchungsantragsformular (PDF 18 KB)
- Merkblatt Junghennenaufzucht (PDF 10 KB)
- Merkblatt Legehennen (PDF 15 KB)
- Merkblatt Masthähnchen (PDF 14 KB)
- Merkblatt Mastputen (PDF 14 KB)