Immissionsschutz

Seit Jahresbeginn 2008 haben die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Unteren Umweltschutzbehörden übernommen. Hierdurch hat der Kreis Wesel im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes neue Zuständigkeiten erhalten, die sich auf die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, erstrecken. Unter solchen Anlagen versteht man in der Hauptsache Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Windenergieanlagen, Schießstände, Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Für diese Anlagen steht der Fachdienst 66 Umwelt - Koordinationsgruppe Immissionsschutz - für Auskünfte oder Beschwerden zur Verfügung. Während der Bürozeiten ist er allgemein über das ServiceCenter unter der Telefonnummer 0281 / 2070 oder über die Durchwahlnummern der Bediensteten erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten 0281 / 30025 0 können schwerwiegende Vorkommnisse an die Kreisleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer gemeldet werden.

Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotential oder mit herausgehobener Bedeutung bleiben wie bisher unter der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf (Tel.: 0211 / 4750);
Anlagen des Bergbaus werden von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau (Tel.: 02931 / 820) betreut.

Falls Zweifel über die jeweilige Zuständigkeit bestehen, ist die Koordinationsgruppe Immissionsschutz bei der Feststellung der zuständigen Ansprechpersonen behilflich.

Formulare für Genehmigungsanträge oder Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder für Nachtarbeits-Ausnahmegenehmigungen können unter den am Ende der Seite aufgelisteten Downloads heruntergeladen werden:

Zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes stellt der Kreis Wesel lokale Informationen im Internet bereit.

Unter Umweltinformationen fallen beispielsweise Informationen über den Zustand von Gewässern und des Grundwassers, des Bodens und der Luft sowie von Biotopen und zur Artenvielfalt. Es sind aber auch umweltrelevante Daten zur Emission von Stoffen durch die Industrie und Gewerbebetriebe, aber auch zum Abfallaufkommen, über den Verkehr und die Landwirtschaft.

Zu den folgenden Themenbereichen können aktive Veröffentlichungen aus dem Bereich Immissionsschutz eingesehen werden :

  • Schutzanordnungen nach § 17 Absatz 1a Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Neu- und Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 4 oder § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen der Verfahrensart "G" der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

    Bekanntmachung Cremare Tierkrematorien GmbH

    Öffentliche Bekanntmachung der Antragsrücknahme

  • Genehmigungsverfahren mit durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Messung aus besonderem Anlass gem. §  26 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Erstmalige und wiederkehrende Messungen gem. §  28 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungs-bedürftigen Anlagen
  • Umweltinspektionsberichte - Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Medienübergreifende Umweltinspektionen

    Die europäische Union hat mit der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU vom 24.11.2010 (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen zur Durchführung von Umweltinspektionen bei gewerblichen und industriellen Anlagen (IE Anlagen) vorgeschrieben. Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
    Im Kreis Wesel und in der Überwachung durch den Kreis Wesel befinden sich zur Zeit folgende IE-Anlagen:

    Unter Downloads finden Sie auch den Überwachungsplan / das Überwachungsprogramm des Kreises Wesel für die IE-Anlagen.

  • Bekanntgaben nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    UVPG Cremare Wesel

     

    UVPG Cremare Schermbeck

    Öffentliche Bekanntmachung der Antragsrücknahme

     

    UVPG Brömmel GbR

    UVPG Boßmann Biogas GbR

    UVPG SL WEA 3 Wesel

    Bekanntgabe UVPG Ahmed Aydin

    Bekanntgabe UVPG SL Windenergie GmbH

    UVPG Voerde Windenergie GmbH

    UVPG Voerde Windenergie GmbH II

  • Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheids gem. § 21a Satz 1 2. Halbsatz der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)

    Bekanntmachung RAG Montan Immobilien GmbH

Es liegen nicht immer zu allen Themenbereichen Umweltinformationen zur Veröffentlichung vor.

Veröffentlichungen nach verschiedenen Themenbereichen durchsuchbar.

Neue Öffnungszeiten der Immissionsschutzbehörde

Die Öffnungszeiten des Koordinationsbereiches 66-1-4 Immissionsschutz für telefonische Erreichbarkeit sowie persönliche Besuche sind wie folgt geändert:

montags und mittwochs: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags und freitags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

66-1-4 Immissionsschutz
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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