Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verankert und im Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) konkretisiert. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, für ihr gesamtes Gebiet im baulichen Außenbereich Landschaftspläne aufzustellen, soweit dies erforderlich ist. Der Landschaftsplan wird als Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgestellt.

Im Landschaftsplan sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen.

Bei der Aufstellung der Landschaftspläne sind die Ziele der Raumordnung, d.h. die Vorgaben des Regionalplanes (GEP 99), sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie zu beachten.

Darüber hinaus sind die Bauleitpläne der kreisangehörigen Kommunen zu berücksichtigen.

Im Kreis Wesel beschließt der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung die Landschaftspläne als Satzung. Die Landschaftspläne sind der Bezirksregierung Düsseldorf anzuzeigen und treten mit der öffentlichen Bekanntmachung des erfolgten Anzeigeverfahrens in Kraft.

Die Landschaftspläne, die bis 2013 nach den Grundsätzen der kooperativen Landschaftsplanung aufgestellt wurden (Alpen/Rheinberg, Dinslaken/Voerde, Hamminkeln, Hünxe/Schermbeck, Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck/Xanten und Wesel), sind ihnen über die unten stehenden Links sowohl als interaktive Karte für alle 7 rechtskräftigen Landschaftspläne als auch einzeln mit den jeweiligen Text- und Erläuterungsbänden und zugehörigen Karten im pdf-Format abrufbar.

LandschaftsplanFlächengröße in haRechtskraft
Alpen/Rheinberg11.79127.04.2009
Dinslaken/Voerde6.57727.04.2009
Hamminkeln14.90227.12.2004
Hünxe/Schermbeck20.26227.12.2004
Kamp-Lintfort/ Moers/Neukirchen-Vluyn12.26211.08.2013
Sonsbeck/Xanten12.43227.12.2004
Wesel10.98127.04.2009

Inhalte der Landschaftspläne

Entwicklungsziele - Das Beachtliche

Sie stellen für das Plangebiet den fachlichen Rahmen dar, der bei behördlichen Planungen und Entscheidungen, wie z.B. Siedlungs- oder Straßenbauvorhaben, zu beachten ist. Sie haben keine Rechtswirkung.

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft - Das Bewahrende

Sie sind das bewahrende Element des Landschaftsplanes und schützen Natur und Landschaft vor nachteiligen Veränderungen. Hier werden die Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie die Schutzobjekte wie zum Beispiel alte Bäume (Naturdenkmale) oder landschaftstypische Gehölzbestände (Kopfbäume, Hecken, Streuobstwiesen) mit Ihren Besonderheiten (Schutzzwecken) beschrieben. Die für ihren Schutz erforderlichen Verhaltensregeln (Ver- und Gebote) sind nicht freiwillig und müssen von jedem eingehalten werden. Die ordnungsgemäße Nutzung in bisheriger Art und bisherigem Umfang ist von diesen Verhaltensregeln jedoch nicht betroffen (Bestandsschutz).

Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbundes - Das Verbindende

In diesen Bereichen sind die heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften nachhaltig zu sichern und ökologische Wechselbeziehungen zu erhalten und zu fördern.

Forstliche Festsetzungen - Das Bewahrende in Wald-Naturschutzgebieten

In Wald-Naturschutzgebieten werden im Einvernehmen mit der Unteren Forstbehörde bestimmte Spielregeln für die Erst- bzw. Wiederaufforstung mit bestimmten Baumarten sowie für die Endnutzung der Waldbäume aufgestellt, die für die Erhaltung wertvoller Waldbereiche notwendig sind.

Maßnahmen - Das Gestaltende

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind ein weiteres Ziel des Landschaftsplanes. Dieses gestalterische Element ist ein Angebot an die Eigentümer bzw. Bewirtschafter, das auf der Grundlage freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen konkretisiert wird. Flächenscharfe Aussagen werden in der Regel nicht getroffen.

Über den unten eingerichteten Link gelangen Sie zum Online-Kartendienst der Landschaftsplanung. Hier finden Sie u.a. die Karte mit den Darstellungen und Festsetzungen der Natur- und Landschaftsschutzgebiete.


Landschaftsplanung im Kreis Wesel: Zukunft gemeinsam gestalten

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Wesel im Jahr 2000 eine Broschüre herausgegeben, in der der neue Weg in der Landschaftsplanung anschaulich beschrieben wird.

Die Landschaftspläne des Kreises Wesel - Das Wichtigste in Kürze

Darüber hinaus hat der Kreis Wesel ein Faltblatt erarbeitet und herausgegeben, in dem die wesentlichen Bestandteile und Inhalte der neuen Landschaftspläne zusammengefasst und beschrieben werden.

Das Faltblatt und die Broschüre stehen als Download zur Verfügung.


 


 

Die PDF-Datein (Karten, Erläuterungsband und Textband) können derzeit leider nicht barrierefrei angeboten werden.

Landschaftsplan des Kreises Wesel

Kontakt

60-1-3 Landschaftsplanung / -realisierung
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31
Rothkopf, Sonja
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Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 549
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