
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Fleischhygiene
Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch Tierärzte bzw. Fleischkontrolleure amtlich untersucht werden. Des Weiteren unterliegen die Schlachtbetriebe der amtlichen Hygieneüberwachung.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung werden von dem zuständigen amtlichen tierärztlichen Personal bzw. Fleischkontrolleuren durchgeführt.
Alle Schlachttiere werden vor, die Tierkörper und die Organe nach der Schlachtung untersucht. Ggf. werden je nach Befund und Tierart auch weiterführende Laboruntersuchungen erforderlich (z.B. Trichinenuntersuchung bei Schweinen, Wildschweinen und Pferden; Rückstandsuntersuchung; bakteriologische Untersuchung; BSE-Test).
Das Fleisch wird nach dem Untersuchungsergebnis als für den menschlichen Verzehr tauglich bzw. untauglich beurteilt und entsprechend gekennzeichnet.
Untaugliche Tierkörper bzw. Tierkörperteile werden beschlagnahmt und deren unschädliche Beseitigung wird überwacht.
Räume und Einrichtungen von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben unterliegen fleischhygiene-rechtlichen Bestimmungen, die von amtlichen Tierärzten überwacht werden.
Der Kreis Wesel ist in Fleischbeschauschaubezirke eingeteilt, für die jeweils ein zuständiger Tierarzt und ein Stellvertreter benannt sind (siehe Einteilung der Beschaubezirke).
Beabsichtigte Schlachtungen müssen rechtzeitig, spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung telefonisch bei den zuständigen amtlichen Tierärzten angemeldet werden.
Außerhalb von gewerblichen Schlachtbetrieben dürfen sogenannte Hausschlachtungen durchgeführt werden. Das so gewonnene Fleisch darf jedoch nur im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verbraucht werden. Eine Abgabe an Dritte, auch unentgeltlich, ist somit ausgeschlossen. Auch in diesen Fällen ist eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung notwendig.
Kontakt
Harbering, PhilippTelefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Schmitz-Brünnette, Sabine
Telefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4
Downloads
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Art. 4 VO EG Nr. 2073/2005 (_4_VO_EG_NR._2073_2005.PDF 32 KB)
- Begleitschein Notschlachtung (PDF 131 KB)
Links
- Fleischhygieneuntersuchung, Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung
Link zur Dienstleistung - Fleischbeschaubezirke