Schützenswerte Landschaftselemente

Hecken

Freiwachsende Weißdorn- oder gemischte Laubhecken leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturhaushalt, gliedern das Landschaftsbild und unterstützen die Vernetzung von Biotopen. Ihr Bestand ist im Geltungsbereich der Landschaftspläne geschützt. Daher kann die Pflege von Hecken nach der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz durch Abschluss von 5-Jahres-Verträgen gefördert werden.

Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz, die das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW erlassen hat.

Für die Pflege von Hecken gilt:

  • Mindestlänge der Hecke 50 m
  • Pflegeschnitte (Auf-den-Stock-Setzen /Auslichten)
  • Schnittgutentfernung/Aufschichtung für Benjeshecken
  • Anpflanzung und ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus regionaler Herkunft
  • Schutz vor Verbissschäden soweit und solange erforderlich (Einzelverbissschutz)
  • Mindestens einmalige Mahd des Saumstreifens innerhalb einer Vertragsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes

Obstwiesen

Streuobstwiesen und -weiden dienen der Erhaltung von Lebensräumen für zahlreiche Tierarten, zum Beispiel Höhlenbrütern wie dem Steinkauz (Athene noctua). Sie stellen bedeutsame Elemente der kulturhistorisch gewachsenen Landschaft dar und dienen der Bereicherung und Gliederung des Landschaftsbildes. Ihr Bestand ist durch die Landschaftspläne geschützt.

Der Erhalt von Streuobstwiesen wird durch die Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz gefördert. Pro Baum und Jahr können 20,- € Zuschuss gewährt werden (maximal 1.520,-€/ha/Jahr). Für die Extensive Unternutzung mit Mahd oder Beweidung und vollständigem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Düngung können 260,- gewährt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung befinden sich auf der Seite Vertragsnaturschutz



Der Begriff Streuobstwiese/-weide umfasst alle zusammenhängenden Anpflanzungen von hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen, deren Unterwuchs gemäht und/oder beweidet wird. Die Mindestgröße beträgt 1.500 m² mit einem Mindestbestand von 10 Obstbaumhochstämmen und einem maximalen Abstand zwischen den Einzelbäumen/Einzelgruppen von 25m.



 

"Mit Hecken Klima schützen"

Infos der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Wesel

Kontakt

Burkel, Lukas
Telefon: 0281 207-2552
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 552
Dohle, Tobias
Telefon: 0281 207-3550
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550