Schutz von Bäumen

Geschützte Bäume

Für den Innenbereich und den Geltungsbereich von Bebauungsplänen können Städte und Gemeinden nach § 49 LNatSchG eine Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestandes erlassen. Im Kreis Wesel haben davon die Städte und Gemeinden

  • Alpen
  • Dinslaken
  • Moers
  • Rheinberg
  • Wesel
  • Xanten

Gebrauch gemacht.

Im Geltungsbereich der Landschaftspläne sind Einzelbäume, Baumreihen, Alleen und Baumgruppen der heimischen Arten mit einem Stammumfang über 1,20 m in 1m Höhe gemessen geschützt. Die untere Landschaftsbehörde entscheidet auf Antrag über die Fällung solcher Bäume.

Naturdenkmale

Um den Erhalt von besonderen Einzelschöpfungen der Natur sicherzustellen, sind nach § 43 LNatSchG besondere Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Findlinge in den Landschaftsplänen oder der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich als Naturdenkmale festgesetzt. Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind dem Kreis Wesel anzuzeigen bzw. Pflegemaßnahmen mit dem Kreis Wesel abzustimmen. Hierzu erfolgt eine fachliche Beratung.

Baumpflege

Baumpflegearbeiten werden an kreiseigenen Bäumen (z.B. Straßenbäumen an Kreisstraßen) und z.T. an Naturdenkmalen sowie geschützten Landschaftsbestandteilen durchgeführt.

Ziel der Baumpflege ist die Erreichung und Erhaltung vitaler, gesunder und verkehrssicherer Bäume durch geeignete Pflegemaßnahmen wie Kronenpflege/-schnitt, Kronenteileinkürzungen/-entlastungen, Kronensicherung durch Einbau von Kronensicherungssystemen und Standortoptimierungsmaßnahmen.

Kontakt

Küster, Peter
Telefon: 0281 207-3552
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 552

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