Schwertransporte / Güterverkehr

Großraum und Schwertransporte

Sie wollen im Bereich des Kreises Wesel Großraum- und/oder Schwertransporte durchführen, ohne dass es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder auch zu Sachbeschädigungen kommt?

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen. Für Fahrzeuge und Kombinationen, die diese Abmessungen und Gewichte überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO bei der Bezirksregierung Düsseldorf und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO beim hiesigen Fachdienst Straßenverkehr zu beantragen.

Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann.

Für Transporte, deren Abmessungen lediglich durch die Ladung überschritten werden, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung des o.g. Fachdienstes erforderlich (§46 Nr. 5 StVO).

Für Spediteure, die ihren Betriebssitz in den kreisangehörigen Städten Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde oder Wesel haben, sind für diese Ausnahmegenehmigungen die jeweiligen Ordnungsämter der Städte zuständig.

Seit Juli 2008 ist der Kreis Wesel Anwender des Antragsbearbeitungsprogramms VEMAGS


 

Kontakt

Gröber, David
Großraum- und Schwertransporte
Telefon: 0281 207-4260
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 031
Kosel, Jasmin
Telefon: 0281 207-3260
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 031

Links