
Spätaussiedler, Vertriebene, politische Häftlinge aus der ehemaligen DDR
Der Kreis Wesel ist zuständig für Personen, die von den Folgen des 2. Weltkriegs betroffen sind (Spätaussiedler/innen, Vertriebene und Spätaussiedler/innen, Deutsche aus der ehemaligen DDR) und die unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten können.
- Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR nach den Gesetzen zur Rehabilitierung wie Entschädigungsleistungen bzw. Ausgleichsleistungen - Befristung bis 2019! -
Voraussetzung: Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz und/oder Rehabilitierung über ein Gericht- Kapitalentschädigung nach § 17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Anträge auf Nachzahlung für die bis 1999 entschiedenen Anträge (ab 2010 wurden die mtl. Beträge für die Zeit des politischen Gewahrsams von 300,00 DM auf 306,78 € erhöht). - Ausgleichsleistung nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz
- Kapitalentschädigung nach § 17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
- Beratung und/oder Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (Vertriebenenausweis „C“, DDR) , Auskünfte und Erstellung von Zweitschriften – hier: „Altfälle“ vor 2009 - Kreis Wesel
- Statusfeststellung des/der Betroffenen nach dem Häftlingshilfegesetz bei einer Antragstellung auf Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Bonn
- Für die Gewährung der Leistungen „Kapitalentschädigungen nach § 17 StrRehaG", „Besondere Zuwendungen für Haftopfer nach § 17 a StrRehaG" (sog. „Opferrente") und „Härtefallregelungen nach § 19 StrRehaG" ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.