Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen im Kreis Wesel empfehlen wir weiterhin das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske

  • Bitte kommen Sie nur gesund zur Belehrung. Sollten Sie Anzeichen einer Infektion haben (z.B. Schnupfen, Husten, Fieber, Durchfall etc.) ist eine Belehrung nicht möglich. Setzen Sie sich bei den obg. Beschwerden telefonisch mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin in Verbindung.
  • Der Termin für die Belehrung ist bindend, bitte kommen Sie unbedingt pünktlich, tragen Sie einen Mundschutz (freiwillig)
  • Die Gebühr muss am Tage der Belehrung gezahlt werden. Die Zahlung ist per ec-Karte oder Bargeld möglich.

Herzlich willkommen zur Online-Terminbuchung für Belehrungen nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nachfolgend können Sie sich verbindlich für einen Termin anmelden. Sollten Sie die Belehrung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder für ein Betriebspraktikum benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.

Dies gilt auch, wenn Sie eine Gruppe ab 3 Personen anmelden möchten.

Veranstaltungsorte

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird an den nachfolgenden Orten durchgeführt:

Fachdienst Gesundheitswesen in WeselFachdienst Gesundheitswesen in Moers

zuständig für die Bereiche:

Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe,

Schermbeck, Sonsbeck, Voerde,

Wesel, Xanten

zuständig für die Bereiche:

Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn,

Rheinberg,

Jülicher Str. 6Mühlenstr. 9-11
46483 Wesel47441 Moers
Erdgeschoss, Raum 017Erdgeschoss, Raum 041

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der notwendigen Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet (erhoben, gespeichert und verwendet). Hierzu gehört auch eine Weitergabe an zuständige Stellen. Der Kreis Wesel sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden.
weitere Informationen

Bitte beachten Sie noch Folgendes:

  • berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Termins die örtliche Zuständigkeit
  • Weitere wichtige Hinweise einschließlich der Downloaddokumente sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden sich auf der Dienstleistungsseite zum Gesundheitszeugnis
Termin wählen
Persönliche Daten

Minderjährige benötigen zur Teilnahme an der Belehrung nach Paragraph 43 IfSG eine Erklärung des Erziehungsberechtigten. Bitte lesen Sie das Dokument „Belehrung gemäß Paragraph 43 IfSG“ und die „Erklärung des Erziehungsberechtigten". Sie finden die Dokumente im Downloadbereich. Bitte bringen Sie das Dokument „Erklärung des Erziehungsberechtigten“ unterschrieben mit zum Termin.

Kontakt

Hinweis: Bitte geben Sie entweder eine Telefonnummer zu einem Festnetzanschluss oder eine Telefonnummer zu einem Mobiltelefon ein. Bei Angabe einer E-Mail Adresse, wird Ihnen eine Bestätigungsmail mit den von Ihnen eingegebenen Daten zugestellt.

Hinweis: Wenn weder der Wohnort noch der Ort der Arbeitsstätte im Kreis Wesel liegt, ist der Kreis Wesel nicht zuständig! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.