Tierbestandsmeldungen

In den Bestandsregistern sind bei Rindern und Schweinen Bestandsveränderungen zu erfassen. Die Bestandsregister sind im Falle einer Überprüfung jederzeit vorzuhalten und 4 Jahre aufzubewahren.

Gleiches gilt für die Bestandregister bei Schafen, die Aufbewahrungsfrist beträgt hier allerdings 3 Jahre gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres der letzten Eintragung.

Die Vordrucke stehen Ihnen hier zum Ausdruck zur Verfügung.

Sollten Sie noch Fragen zu den Bestandsregistern haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an ihre Ansprechpartner.

Kontakt

Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Harbering, Philipp
Telefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015

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