Tiere und Reisen

Zucht- Nutz und Schlachttiere, Reiseverkehr mit Pferden

Im internationalen Reiseverkehr mit Pferden und im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und Schlachttieren sind amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Die Gesundheitsbescheinigungen werden im Regelfall am Tag der Verladung ausgestellt.

Im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr mit Pferden sind frühere Termine möglich.

Gesundheitsbescheinigungen werden nach amtstierärztlicher Besichtigung der betreffenden Tiere ausgestellt.
Bei Pferden ist der Equidenpass zwingend erforderlich.

Zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens senden Sie bitte die entsprechende Transportmeldung ausgefüllt und rechtzeitig vor dem Verladetermin an den FD 39 zurück.

Zwecks Terminabsprache setzen Sie sich bitte einige Tage vor Reiseantritt mit Ihren Ansprechpartnern in Verbindung.

Soweit erforderlich, müssen für Angaben in den Gesundheitsbescheinigungen, die vom amtstierärztlichen Dienst nicht überprüft werden können, amtliche Voratteste vorgelegt oder Tierhaltererklärungen ausgefüllt werden.

Reiseverkehr mit Heimtieren

 

Dieses gezeichnete Bild zeigt einen Hund mit Wanderstab

Seit dem 01.10.2004 gelten für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union und für die Einfuhr in die Europäische Union neue Regelungen.
Hierzu wurde der einheitliche blaue Heimtierausweis eingeführt.
Ziel ist ein verbesserter Schutz vor der Einschleppung der Tollwut in die Europäische Union und deren Weiterverbreitung.
Für die meisten Reisen innerhalb der Europäischen Union ist seitdem der vorherige Besuch beim Veterinäramt nicht mehr erforderlich.
Daher wird seit Oktober 2004 auch keine amtstierärztliche Sprechstunde mehr in Moers angeboten. Gegebenenfalls erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen für Reisen in Drittländer werden nur noch im Dienstgebäude des Fachdienstes 39, Jülicher Straße 4, 46483 Wesel ausgestellt.

Heimtierbesitzer, die innerhalb der EU reisen, sollten sich rechtzeitig vorher mit ihrer Tierarztpraxis in Verbindung setzen. Dort wird der Heimtierausweis ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist neben der gültigen Tollwutimpfung auch die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip. Bis zum 03.07.2011 ist alternativ eine gut lesbare Tätowierung zulässig.
Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren verschärfte Anforderungen.
Nährere Informationen finden Sie über die:
Schwedische Botschaft
Britische Botschaft

Die genannten Bestimmungen gelten ausschließlich für den privaten Reiseverkehr und in diesem Rahmen maximal 5 mitgeführten Tieren pro Person. Werden die Tiere von keiner Person begleitet, sondern als „unbegleitete Fracht" transportiert oder sollen verkauft werden, ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Bei Reisen in Drittländer gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Daher sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer Vertretung des betroffenen Landes in Deutschland bzw. bei Ihrem Reiseveranstalter über die jeweiligen Einreisebedingungen erkundigen.
Hier ist zu beachten, dass für die Rückreise in die Europäische Union bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.
Für die Rückreise aus vielen Drittländern gilt, dass der Impferfolg gegen die Tollwut durch eine blutserologische Untersuchung nachgewiesen sein muss. Dies bedeutet, dass vor Antritt der Reise nicht nur die Impfung sondern mit einigem zeitlichen Abstand auch die Blutuntersuchung durchgeführt worden sein muss. Reisen in Drittländer sollten unter diesem Aspekt frühzeitig geplant und mit der Tierarztpraxis besprochen werden.

Weitere Informationen einschließlich der Rechtsgrundlagen finden Sie beispielsweise unter:
www.verbraucherministerium.de
www.amtstierärzte.de
www.intervet.de

Wichtig:
Häufig werden bei Reisen aus Mitleid oder Unkenntnis Tiere, fast ausnahmslos Hunde mitgebracht, die nicht den geltenden Tollwut- Bestimmungen genügen. Meistens fallen die Tiere bei Kontrollen an Flughäfen auf. Diese Tiere müssen auf Tierhalterkosten solange in Quarantäne bleiben, bis sichergestellt ist, dass sie unter einem ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut stehen und von ihnen keine Gefahr ausgeht.
Sogenannte Hausquarantänen werden seitens des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel grundsätzlich nicht genehmigt.
Diese Tiere tragen oft auch Krankheiten wie Leishmaniose, Anaplasmose, Babesiose, Salmonellosen oder die Herzwurmerkrankung in sich, die nur schwer erkennbar und behandelbar sind.

Papageien und Sittiche

Für das vorübergehende innergemeinschaftliche Verbringen, für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr im Reiseverkehr oder das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr bei der Wohnsitzverlegung von höchstens drei Papageien und Sittichen, die nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sind, nach Deutschland ist eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Muster der Gesundheitsbescheinigung:
www.verbraucherministerium.de

Andere Heimtiere

Im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung dürfen ohne Gesundheitsbescheinigung höchstens drei und nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere folgender Arten mitgeführt werden:
- Kaninchen,
- Vögel (ausgenommen Geflügel, Papageien und Sittiche).

 

Aktuelle Tierseuchengeschehen können natürlich jederzeit Änderungen der Vorschriften nach sich ziehen.

 

Gesundheitsbescheinigungen sind gebührenpflichtig

Kontakt

Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011
Tober, Alexandra
Telefon: 0281 207-7007
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 007
Harbering, Philipp
Telefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015

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