
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
In der „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) werden ehemalige Verordnungen zum Schutz einzelner Tierarten zusammengefasst. Derzeit enthält die TierSchNutztV neben allgemeinen Bestimmungen Regelungen zu Anforderungen an das Halten von Kälbern, Legehennen, Masthühnern, Schweinen und Pelztieren.
Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere unterliegt – nicht zuletzt wegen der Forderung der Bevölkerung nach immer preiswerteren Produkten (z.B. Fleisch, Milch, Eier) – ständigen Intensivierungs- und Ökonomisierungszwängen. Um dennoch weitgehend tiergerechte und tierschonende Bedingungen zu gewährleisten, zeigt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Mindeststandards zu Haltungseinrichtungen (Ställe), Überwachung, Fütterung und Pflege der oben genannten Tierarten auf.
Zum besonderen Problem der Freilandhaltung von Pferden, Rindern und Schafen finden Sie Informationen auf der Seite Tierschutz.
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Downloads
- Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel (PDF 29 KB)
- Liegeflächen in der Kälberhaltung (PDF 27 KB)