Tierschutzrechtliche Beschwerde

Zur Bearbeitung einer tierschutzrechtlichen Beschwerde werden – nicht zuletzt zur gegebenenfalls gerichtsfesten Beweissicherung - möglichst genaue Angaben zu folgenden Kernfragen benötigt:

 

Wann             hat sich der Sachverhalt ereignet (Datum, Uhrzeit)?

Wo                 hat er sich ereignet (genaue Ortsbeschreibung)?

Was                hat sich ereignet?

Wie                hat es sich ereignet?

Welche          Bedingungen lagen vor (z.B. Witterung)?

Wer                ist zuständig/verantwortlich (möglichst vollständige Personendaten)?

Wer                kann den Sachverhalt bezeugen (möglichst vollständige Personendaten)?

 

Die Angaben können telefonisch, persönlich durch Vorsprache oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen.

Bei anonym eingehenden Beschwerden behält sich die zuständige Behörde je nach Sachlage eine Bearbeitung vor.

Kontakt

Tober, Alexandra
Telefon: 0281 207-7007
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 007