
Tierschutzrechtliche Beschwerde
Zur Bearbeitung einer tierschutzrechtlichen Beschwerde werden – nicht zuletzt zur gegebenenfalls gerichtsfesten Beweissicherung - möglichst genaue Angaben zu folgenden Kernfragen benötigt:
Wann hat sich der Sachverhalt ereignet (Datum, Uhrzeit)?
Wo hat er sich ereignet (genaue Ortsbeschreibung)?
Was hat sich ereignet?
Wie hat es sich ereignet?
Welche Bedingungen lagen vor (z.B. Witterung)?
Wer ist zuständig/verantwortlich (möglichst vollständige Personendaten)?
Wer kann den Sachverhalt bezeugen (möglichst vollständige Personendaten)?
Die Angaben können telefonisch, persönlich durch Vorsprache oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen.
Bei anonym eingehenden Beschwerden behält sich die zuständige Behörde je nach Sachlage eine Bearbeitung vor.
Kontakt
Tober, AlexandraTelefon: 0281 207-7007
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 007