
Trinkwasserversorgung
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Im Kreis Wesel werden täglich ca. 470.000 Menschen damit versorgt. Im Sinne der Trinkwasserverordnung ist "Trinkwasser" kurz gefasst alles Wasser im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu anderen häuslichen Zwecken wie z. B. der Körperpflege oder der Reinigung von Gegenständen bestimmt ist.
Der Fachdienst Gesundheitswesen überwacht die
- hygienische (Bakteriologie),
- chemische und
- physikalische Qualität
des Trinkwassers.
Welche Inhaltsstoffe und wie oft das Wasser untersucht werden muss, wird durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Analysen erfolgen durch Untersuchungsinstitute, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW als Trinkwasseruntersuchungsstelle zugelassen sind. Neben der Beurteilung der Analysenergebnisse werden auch die technischen Anlagen und die Umgebung der Wassergewinnungsanlagen in regelmäßigen Abständen durch Besichtigungen begutachtet.
Im Kreis Wesel werden folgende Möglichkeiten der Trinkwassergewinnung genutzt:
- Kleinanlagen zur Eigenversorgung,
- dezentrale kleine Trinkwasserversorgung,
- zentrale Trinkwasserversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung
Diese Form der Trinkwasserversorgung stellt die kleinste und einfachste Art dar. Im Kreis Wesel sind ca. 2700 solcher Anlagen beim Fachdienst Gesundheitswesen bekannt. Ausführlichere Informationen finden Sie in der Navigation unter Trinkwasser-Kleinanlagen oder Sie folgen dem gleichlautenden Link am Ende dieser Seite.
Dezentrale kleine Trinkwasserversorgung
Hiermit sind Trinkwasserversorgungen gemeint, in denen täglich weniger als 10 m³ Wasser an weniger als 50 Personen verteilt wird. Im Unterschied zur Kleinanlage zur Eigenversorgung werden nicht nur Personen der eigenen Familie oder häuslichen Gemeinschaft versorgt (z. B. Mieter).
Zentrale Trinkwasserversorgung
Der größte Teil der im Kreis Wesel lebenden Menschen wird mit Trinkwasser aus zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen beliefert. Diese Anlagen werden von mehreren Wasserversorgungsunternehmen im Kreisgebiet und in benachbarten Gemeinden und Städten betrieben. Sie fördern Grundwasser und verteilen dies nach Aufbereitung als Trinkwasser.
Die gesamte Fördermenge, die pro Jahr an die Verbraucher abgegeben wird, beläuft sich auf mehrere Millionen Kubikmeter. Im Durchschnitt verbraucht jeder Einwohner ca. 126 Liter Wasser pro Tag.
Das abgegebene Trinkwasser wird ständig bakteriologisch und chemisch untersucht. Um das ausgedehnte Leitungsnetz mit einer Länge von bis zu 590 km sicher zu überwachen, werden von den Versorgungsunternehmen mehr Untersuchungen durchgeführt als von der Trinkwasserverordnung gefordert werden. Die bakteriologische Qualität des Trinkwassers ist im Normalbetrieb so gut, dass auf eine ständige Chlorung des Wassers verzichtet wird.
Weiterführende Informationen und Unternehmen, die die Wasserversorgung sicherstellen finden Sie unter Links.
Trinkwassererwärmung
Am 5. Dezember 2012 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuletzt geändert worden.
Öffentliche und gewerbliche Betreiber (z.B. Vermieter) müssen ihre sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen untersuchen lassen.
Was ist eine Großanlage?
Der Begriff "Großanlage" ist im Paragraphen 3 Ziffer 12 der Trinkwasserverordnung definiert. Dabei handelt es sich um eine Anlage mit einem Speicher- oder Durchfluß-Trinkwassererwärmer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern oder mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer (z. B. Durchlauferhitzer oder Speicher mit weniger als 400 Liter Volumen) und dem Zapfhahn; dabei wird der Inhalt der Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. Entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen.
Wie oft müssen die Großanlagen untersucht werden?
Während Großanlagen öffentlicher Betreiber in der Regel mindestens einmal jährlich zu untersuchen sind, müssen gewerbliche Anlagen lediglich mindestens alle drei Jahre untersucht werden.
Was muss der Betreiber tun, wenn der Maßnahmewert überschritten ist?
Wenn der technische Maßnahmewert von 100 Legionellen pro 100 ml überschritten ist, muss dieses Ergebnis dem Fachdienst Gesundheitswesen unverzüglich angezeigt werden. Der Betreiber muss eine Gefährdungsanalyse erstellen und gleichzeitig weitere Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Beseitigung ergreifen.
Legionellen
Legionellen sind Warmwasser liebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung mit gravierenden Spätkomplikationen verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem als Legionärskrankheit bezeichnet. Einen leichteren Verlauf dagegen zeigt das so genannte Pontiac-Fieber, das zu einem grippeähnlichen Krankheitsbild führt und in der Regel folgenlos ausheilt.
Legionellen gehören u. a. zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser. Sie stellen so nur eine sehr geringe Infektionsgefahr dar. Gelangen die Bakterien jedoch mit einem Tröpfchennebel vermehrt in die Atemwege und die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen.
Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 30 und 40 Grad Celsius. Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung sein, wo Wasser nicht stark erhitzt wird und längere Zeit steht. Entscheidende Faktoren für die Vermehrung von Legionellen sind also die Temperatur des Wassers und seine Verweildauer im Leitungssystem. Durch eine Anhebung der Wassertemperatur auf mindestens 60 Grad Celsius oder mehr wird die Anzahl an Legionellen stark vermindert.
Kontakt
Jänecke, MireilleZentrale Trinkwasserversorgung
Telefon: 02841 202-1104
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 139 Steffen, Michael
Zentrale Trinkwasserversorgung
Telefon: 02841 202-1406
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 108 Geldermann, Monika
Trinkwasser Kleinanlagen in: Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Telefon: 02841 202-1107
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 143 Bockting, Torsten
Trinkwasser Kleinanlagen in: Voerde, Xanten
Telefon: 0281 207-7512
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 126 Brisch, Melanie
Trinkwasser Kleinanlagen in: Wesel
Telefon: 0281 207-7506
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 124 Piron, Rolf
Trinkwasser Kleinanlagen in: Dinslaken, Hünxe, Schermbeck
Telefon: 0281 207-7502
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 122 Liedmann, Maria
Trinkwasser Kleinanlagen in: Hamminkeln
Telefon: 0281 207-7500
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 120 Schaltmann, Manuela
Trinkwasser Kleinanlagen in: Kamp-Lintfort
Telefon: 02841 202-1508
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 139
Downloads
- Auszug von Untersuchungsstellen (PDF 41 KB)
Links
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein
- KWW GmbH - Kommunales Wasserwerk
- Stadtwerke Wesel GmbH
- Stadtwerke Dinslaken GmbH
- Wasserversorgung Hünxe GmbH
- Wasserversorgung Voerde GmbH
- Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH
- Wasserwerk Wittenhorst
- Stadtwerke Kalkar GmbH und Co. KG
- Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
- Stadtwerke Krefeld AG (SWK)
- Wasserverbund Niederrhein GmbH (WVN)
- Kleinanlagen zur Eigenversorgung im Kreis Wesel
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
(Trinkwasseruntersuchungsstellen) - Umweltbundesamt
(Link zu Empfehlungen vom 23.08.12 zur Systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen und 14.12.12 für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse)