
Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben
Betriebe, in denen Fleisch gewonnen, zerlegt oder verarbeitet wird, werden regelmäßig von amtlichem tierärztlichen Personal und Fleisch- bzw. Lebensmittelkontrolleuren überwacht.
Die Kontrolle dient dem Verbraucherschutz und ist Voraussetzung für die Teilnahme am innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Handelsverkehr sowie am Handelsverkehr mit Drittländern.
Die Überwachung beinhaltet die
1. Überprüfung allgemeiner Bedingungen in den
- Betriebsräumen
- Sozialräumen (Aufenthaltsraum, Umkleideraum, Toiletten, u. a.)
- Lagerräumen
- Kühlräumen
- Räumen für Schlachtabfälle (Konfiskate) und sonstigen Räumen der fleischgewinnenden Betriebe
2. Überprüfung des baulichen Zustandes
3. Überprüfung der Personalhygiene
4. Überprüfung der Dokumentation über Eigenkontrollmaßnahme
Kontakt
Schmitz-Brünnette, SabineTelefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4 Harbering, Philipp
Telefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015