Verkehrslenkung und Verkehrssicherung

Um das Miteinander im öffentlichen Straßenverkehr sicher und möglichst störungsfrei gestalten zu können, wurden verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen, z. B. in der Straßenverkehrsordnung (STVO).

Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen  und -markierungen getroffen werden. Diese werden von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger angeordnet.

Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach der STVO

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen, nutzen zu dürfen.

Dabei wird über Auflagen festgelegt, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Soweit erforderlich, können Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet werden. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehören dazu.

Zuständigkeit des Kreises Wesel:

  • Alpen
  • Hünxe
  • Schermbeck
  • Sonsbeck

Die übrigen Kommunen nehmen diese Tätigkeiten selbst wahr.


 

Sie können die Dienstleistungen nach verschiedenen Kriterien durchsuchen.

Kontakt

Belusic, Alina
Telefon: 0281 207-2257
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 257
Nilsson, Stephan
Telefon: 0281 207-2260
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 033

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