
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Kreis Wesel
Der Kreistag des Kreises Wesel hat am 4. April 2019 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen für das gesamte Kreisgebiet erlassen. Spätestens ab November 2019 müssen alle Halter*innen von Freigängerkatzen im Kreis Wesel diese mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und unfruchtbar machen lassen - in der Regel durch Kastration.
Warum gibt es eine Katzenschutzverordnung im Kreis Wesel?
Der Kreistag und die Verwaltung des Kreises Wesel unterstützen mit der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen den Tierschutz und die im Tierschutz aktiven Mitbürger*innen.
Auch im Kreis Wesel entstehen immer wieder und an wechselnden Orten Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen, die sich aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen zusammensetzen. Die Lebenserwartung dieser Tiere ist aufgrund mangelnder menschlicher und medizinischer Betreuung und Versorgung sehr gering. Häufig auftretende Infektionskrankheiten, Verletzungen und Unterernährung führen zu einem großen Leid der Tiere.
Um die Population gezielt kontrollieren zu können und dadurch das Leid zu lindern, werden im Kreis Wesel bereits regelmäßig freilebende Katzen durch Tierschutzvereine und Tierschützer/innen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert, an der Einfangstelle wieder freigelassen und nachbetreut. Dieser Ansatz gilt als erfolgversprechend.
Das aufwändige Engagement ist jedoch nicht nachhaltig erfolgreich, solange aus den Reihen der gehaltenen Hauskatzen regelmäßig unkastrierte Tiere zuwandern oder die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen wird und dieser dann den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen bildet.
Die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel ist eine zusätzliche Maßnahme im Rahmen des Tierschutzgesetzes, um den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Hauskatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten.
Was bedeutet die Katzenschutzverordnung für Katzenhalter*innen?
Alle Halter*innen von sogenannten Freigängerkatzen - also Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf erhalten - müssen ihre Tiere mittels Mikrochip kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und unfruchtbar machen lassen, in der Regel durch Kastration.
Warum müssen Freigängerkatzen gekennzeichnet und registriert werden?
Wird eine gekennzeichnete und registrierte Freigängerkatze als Fundtier aufgegriffen, kann der/die Halter*in problemlos ermittelt werden. Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist zeitgemäß, unkompliziert, eindeutig und in bestimmten Fällen ohnehin vorgeschrieben. Ordnungsgemäß gekennzeichnete und registrierte Tiere können so schnellstmöglich an ihre Halter*innen zurückgegeben werden.
Ab wann gilt die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel?
Die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel trat Anfang Mai in Kraft. Die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht gilt ab November 2019.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte?
Ab November 2019 können aufgegriffene ungekennzeichnete Freigängerkatzen behördlich kastriert werden. Kann der/die Eigentümer*in ermittelt werden, werden die Kosten für die Kastration zurückgefordert.
Zusätzlich kann bei Verstößen gegen die Kennzeichnungs-, Registrierungs- oder Kastrationspflicht ein Bußgeld verhängt werden.
Wer führt Kennzeichnung und Kastration durch?
Tierhalter*innen können ihre Freigängerkatzen in ihrer Tierarztpraxis kennzeichnen und kastrieren lassen. Dort wird auch über Alternativen zur Kastration beraten, falls die Freigängerkatze nur vorübergehend fortpflanzungsunfähig gemacht werden soll.
Die vollständige Verordnung finden Sie unter Downloads.
Lassen Sie Ihre Freigängerkatze kennzeichnen, registrieren und kastrieren!
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Freigängerkatze gesund ist, gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft und regelmäßig entwurmt wird!
Damit schützen Sie Ihre eigene Katze und freilebende Katzen!
Ansprechpartner:
Kreis WeselDer Landrat
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Jülicher Straße 4
46483 Wesel
0281/ 207 7010
VET.LM@kreis-wesel.de
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Fachdienst 39 Veterinär- und LebensmittelüberwachungTelefon: 0281 207-7007
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4
Downloads
- Katzenschutzverordnung Kreis Wesel (PDF 164 KB)
vom 08.05.2019 - Antrag Berechtigtenbestimmung Katzenschutz (PDF 76 KB)