Warum sollte ich vorsorgen?

Es kann jeden treffen – durch Unfall oder Krankheit oder einfach im Alter. Wenn Sie nicht mehr selbst über ihre wichtigen Angelegenheiten bestimmen können sollte geregelt sein, wer sie rechtlich vertreten darf.

Stichtag ist der 18. Geburtstag

Denn entgegen der landläufigen Meinung gibt es für Erwachsene keine rechtliche Vertretung, weder Eltern, Kinder noch Ehegatten haben hierzu das Recht. Das heißt auch, dass diese im Krankheitsfall kein Anrecht auf Auskunft haben und auch nicht „mal eben“ für sie die Bankangelegenheiten regeln können.

Eine große Sorge vieler Menschen ist es, dass in einem solchen Fall eine fremde, vom Gericht eingesetzte Person, über sie bestimmen darf. Um dies zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.

Vollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Vollmacht

Vorsorgevollmachten haben Vorrang vor der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Mit einer Vollmacht verhindern Sie also eine nicht gewollte rechtliche Betreuung.

Sie selbst bestimmen so zu einem Zeitpunkt, an dem es Ihnen noch gut geht, wer Sie vertreten darf. Wählen Sie eine Person, die Sie lange kennen und der Sie vertrauen – zum Beispiel Familienmitglieder oder langjährige Freunde. Sie legen auch fest, in welchen Angelegenheiten diese Person für Sie entscheiden darf.

Es gibt viele Informationen und verschiedene Muster für eine Vollmacht, was verwirrend sein kann. Die Betreuungsbehörde berät Sie über die Inhalte von Vollmachten, nimmt diese auf und beglaubigt ihre Unterschrift öffentlich gegen eine Gebühr von 10 €. Damit ist sichergestellt, dass die Vollmacht rechtlich nicht angezweifelt werden kann.

Je nach Lebens- und Vermögenssituation kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen. Natürlich können Sie auch dort ihre Unterschrift beglaubigen lassen.

Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

Registrierung der Vollmacht

Sie behalten das Original Ihrer Vollmacht, daher sollten die von Ihnen Bevollmächtigten wissen, wo sie die Vollmacht im Ernstfall finden.

Die Vollmacht wird weder bei der Betreuungsbehörde noch an anderer Stelle hinterlegt. Sie haben aber die Möglichkeit, diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr zu registrieren.

Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, kann das Betreuungsgericht vom Vorhandensein einer Vollmacht erfahren. Damit wird vermieden, dass ein Betreuungsverfahren nur deshalb eingeleitet wird, weil das Betreuungsgericht von einer Vollmacht nichts wusste.

Mit der Eintragung ist keine eigenständige Vollmachtserteilung verbunden und es wird nicht überprüft, ob eine wirksame Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmachtsurkunde selbst wird hier auch nicht hinterlegt.

Die Eintragung können Sie selbst online vornehmen. Es ist aber auch eine postalische Eintragung möglich.

Übrigens, Sie können dort auch ihre Patientenverfügung eintragen.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie eine rechtliche Betreuung einer Vollmacht vorziehen, zum Beispiel, weil dabei eine gerichtliche Kontrolle der Betreuung erfolgt, können Sie dies in einer Betreuungsverfügung festlegen. Diese ist verbindlich, soweit keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.

In der Betreuungsverfügung können Sie vorschlagen, wer für die Betreuung eingesetzt werden soll oder auch wer diese nicht durchführen soll. Sie können außerdem Wünsche zum Inhalt und zur Führung der Betreuung äußern, zum Beispiel. ob und durch wen Sie zu Hause oder in welchem Pflegeheim Sie gepflegt werden möchten und vieles mehr.

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