
Wildbrethygiene
Abgabe von Wild und Trichinenprobenentnahme
Seit Mai 2008 müssen Jäger, die Wildfleisch an den Endverbraucher oder den Einzelhandel bzw. Wild aus der Decke geschlagen abgeben wollen, registriert werden.
Registriert werden muss weiterhin jegliche Wildabgabe an Wildbearbeitungsbetriebe.
Zur Rückverfolgbarkeit müssen erlegte Tierkörper mit Wildmarken versehen werden, ferner sind Wildursprungsscheine auszufüllen.
Jagdausübungsberechtigte können nach erfolgreicher Schulung bzw. Ausbildung durch die Veterinärbehörde berechtigt werden, die Trichinenproben an erlegten Wildschweinen selbst zu entnehmen. Wer Trichinenproben entnehmen möchte, muss - unter Vorlage entsprechender Nachweise - einen Antrag bei der für das Jagdrevier zuständigen Veterinärbehörde stellen.
Kontakt
Harbering, PhilippTelefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Schmitz-Brünnette, Sabine
Telefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4
Downloads
- Informationsblatt zur Wildbrethygiene (PDF 37 KB)
- Antrag auf Registrierung für den Wildhandel (PDF 34 KB)
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme (PDF 49 KB)
- Bestellung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen (PDF 66 KB)