Wildbrethygiene

Abgabe von Wild und Trichinenprobenentnahme

Seit Mai 2008 müssen Jäger, die Wildfleisch an den Endverbraucher oder den Einzelhandel bzw. Wild aus der Decke geschlagen abgeben wollen, registriert werden.

Registriert werden muss weiterhin jegliche Wildabgabe an Wildbearbeitungsbetriebe.

Zur Rückverfolgbarkeit müssen erlegte Tierkörper mit Wildmarken versehen werden, ferner sind Wildursprungsscheine auszufüllen.

Jagdausübungsberechtigte können nach erfolgreicher Schulung bzw. Ausbildung durch die Veterinärbehörde berechtigt werden, die Trichinenproben an erlegten Wildschweinen selbst zu entnehmen. Wer Trichinenproben entnehmen möchte, muss - unter Vorlage entsprechender Nachweise - einen Antrag bei der für das Jagdrevier zuständigen Veterinärbehörde stellen.

Sie können die Dienstleistungen nach verschiedenen Kriterien durchsuchen.

Kontakt

Harbering, Philipp
Telefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Schmitz-Brünnette, Sabine
Telefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4

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