
Zulassungsangelegenheiten
>>Zum Onlinedienst "Terminvereinbarung"<<
- Wichtige Informationen zum Thema Zugangsregelungen entnehmen Sie der Seite: Online-Dienste Zulassungs- und Führerscheinservice
- Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten
Alles, was Sie rund um die Zulassung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung oder Ihre Pflichten als Fahrzeughalter/in wissen sollten, finden Sie in unserem Dienstleistungsangebot.
Ob Sie uns im Zulassungs- und Führerscheinservice im Kreishaus Wesel oder im Dienstleistungszentrum des Kreises Wesel in Moers besuchen um Ihr Anliegen vorzutragen bleibt Ihnen überlassen. Sie werden bei uns stets schnell, kompetent und freundlich behandelt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche, bemühen uns aber gleichzeitig, Ihre Warte- und Bearbeitungszeit auch weiterhin gering zu halten.
Bitte beachten Sie, dass wir nur dann für Sie tätig werden können, wenn Sie als Antragsteller/in zur Zulassung eines Fahrzeuges Ihren Hauptwohnsitz oder als Gewerbetreibende/r / Freiberufler/in Ihren Betriebssitz im Kreis Wesel haben. Halter/in eines Fahrzeuges kann jeweils nur eine juristische oder eine natürliche Person sein. Zur Zulassung auf juristische Personen finden Sie hier weitere Informationen.
Als modernes kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen bietet Ihnen die Kreisverwaltung Wesel seit dem 01.04.2010 die Möglichkeit der sogenannten Internet-Zulassung an. Sie können Ihre Daten vorab erfassen, einen Termin vereinbaren und damit ihre Wartezeit verkürzen.
Öffnungszeiten des Zulassungs- und Führerscheinservice Wesel und des Dienstleistungszentrum Moers
(bitte achten Sie auch auf eventuelle Hinweise auf der Startseite!)
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:30*) Uhr
- Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30*) Uhr
*Annahmeschluss für Vorgänge ohne Termin jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Welche Unterlagen benötige ich für meinen Besuch in den Zulassungsstellen des Kreises Wesel ?
So ganz ohne Dokumente und Unterlagen geht es eben doch nicht. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorlegen müssen.
- Adressänderung oder Namensänderung
- Kraftfahrzeugsteuer - SEPA Lastschriftmandate
- Diebstahl/Verlust des Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Diebstahl/Verlust des Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Import / Zulassung eines Fahrzeuges aus einem EU-Staat
- Import / Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat
- Neuzulassung
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs für den gleichen Halter
- Außerbetriebsetzung
- Erforderliche technische Änderung
- Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens oder auf Wunsch
- Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Wesel
- Umschreibung / Halterwechsel innerhalb des Kreises Wesel
- Meldung über Verkauf
- Zulassung auf Firmen oder Personenvereinigungen
- 100 km/h auf Autobahnen für Omnibusse
(Identitäts- und Nachweisdokumente wie: Personalausweise, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Einzugsermächtigungen, Hauptuntersuchungsberichte und ähnliches müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - stets im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Einfache Kopien reichen nicht aus. Fahrzeugdokumente und Kennzeichen sind ohne Ausnahme nur im Original zulassig.)
Kontakt
36-1-3 Zulassungsservice WeselTelefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31 36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15