Geflügelpest

Foto fliegende Wildgänse bei Xanten
Geflügelpest bei Geflügel im Kreis Wesel bestätigt

Am späten Samstagabend, 1. November 2025, wurde der Ausbruch von Geflügelpest in einem Kamp-Lintforter Geflügelbetrieb durch das Friedlich-Löffler-Institut bestätigt. In den eingesandten Proben wurde die hochpathogene Form der Geflügelpest vom Typ H5N1 diagnostiziert.

Ab Dienstag, 4. November 2025, 00:00 Uhr wird die bereits bestehende vorläufige Sperrzone aufgeteilt in eine innere Schutzzone mit einem 3 Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb und eine äußere Überwachungszone mit einem 10 Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb.

Die genaue Beschreibung der Sperrzonen findet sich im Amtsblatt unter 

 

Regeln in der Schutz- und Überwachungszone

  1. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
  2. Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
  3. Geflügel und gehaltene Vögel sind so zu halten/isolieren, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben. (Stallpflicht)
  4. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist dem Kreis rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
  5. Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.
  6. Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, sind ab sofort verboten.

 

Stallpflicht: Gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) muss entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden. Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden.

Ausnahmen von den Verbringungsverboten (Anträge)

Von den angeordneten Verbringungsverboten sind unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Ausnahmen möglich. Anträge auf Ausnahmen von Verbringungsverboten senden Sie bitte an VET.LM@kreis-wesel.de

Anträge: 

Geflügelpest 3
Anzeichen der Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Verdachtsfälle sind dem Kreis Wesel, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unverzüglich zur Abklärung zu melden.

Pressemitteilungen zur Geflügelpest
Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes www.fli.de stehen aktuelle Fallzahlen und Übersichtskarten, Informationen und wichtige Hinweise sowie Merkblätter zur Verfügung. 

Regelungen und wichtige Hinweise, insbesondere auch für Hobby- und Kleingeflügelhaltungen  sowie Informationen zur Lage in NRW sind auch auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung des Landes NRW (LAVE NRW) www.lave.nrw.de zu finden.

Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Kleve, Auswirkungen auf den Kreis Wesel

Am 23.10.2025 wurde in Rees im Kreis Kleve in einem Putenbestand die Geflügelpest festgestellt.

Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone reicht in die Kreise Borken und Wesel. Im Kreis Wesel sind Gebiete der Städte Hamminkeln und Xanten betroffen.

Der Kreis Wesel hat am 24.10.2025 eine Allgemeinverfügung für die Überwachungszone erlassen, die am 25.10.2025 in Kraft getreten ist: