
Klimaoffensive im Kreis Wesel: Heckenwettbewerb „Mit Hecken Klima schützen“
Diesen Sommer 2023 findet wieder der Heckenwettbewerb statt, bei dem mit kreiseigenen Fördermitteln Heckenstrukturen im Außenbereich angepflanzt werden sollen. Alle Menschen im Kreis Wesel mit einem Grundstück im baulichen Außenbereich dürfen Vorschläge für Hecken auf ihrem Grundstück einreichen, mit dem Ziel diese Vorschläge durch den Kreis Wesel realisieren zu lassen.
Der Heckenwettbewerb verfolgt das Ziel, Bürgerinnen und Bürger für die Neuanlage von Hecken, Gehölzstreifen und Krautsäume auf Ihren Privatgrundstücken zu gewinnen. Hierbei werden vonseiten der Teilnehmenden Flächen im baulichen Außenbereich vorgeschlagen und zur Verfügung gestellt. Sowohl die Kosten für die Durchführung der Anpflanzung, der nachfolgenden Heckenpflege als auch ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 75% des Bodenrichtwertes für die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vertraglich geregelt und im Rahmen der Klimaoffensive übernommen.
Um möglichst kreative und klimatisch bzw. ökologisch sinnvolle Neuanpflanzungen zu ermöglichen, wird die Pflanzaktion in Form eines Wettbewerbes ausgetragen.
Es ist von einem Wettbewerb die Rede, da die eingereichten Vorschläge bzw. Konzepte von einer Bewertungskommission ausgewertet werden und die besten drei Hecken-Konzepte mit einer Geldprämie belohnt werden.
Eine ausführliche Auflistung der Teilnahmebedingungen und generellen Informationen befinden sich im folgenden Q&A-Bereich und im Downloadbereich.
Sobald ein Vorschlag mit einem kreativen Konzept für Pflanzschemata, Pflanzenarten und eine ausführliche Erklärung des Nutzens der Hecke für das Klima und das Landschaftsbild eingereicht wird, wird an diesem Wettbewerb teilgenommen.
Wettbewerbs-Dokumente für Heckenanpflanzung hier downloaden
Q&A: Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
- Welches Ziel verfolgt dieser Wettbewerb?
- Wer kann teilnehmen?
- Welche Mindestanforderungen sind an eine Teilnahme geknüpft?
- Welche Unterlagen müssen zur Teilnahme eingereicht werden?
- Bis wann und bei wem müssen die Vorschläge eingereicht werden?
- Wer wertet die Vorschläge aus?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung?
- Wann erfolgt die Preisverleihung und wie sehen die Preise aus?
- Wann werden die Anpflanzungen durchgeführt?
- Pflanzplan und -material?
- Wer trägt die Kosten?
- Warum darf die Hecke nicht mehr beseitigt werden?
- Wird die Hecke bei zukünftigen Planungen berücksichtigt?
1. Welches Ziel verfolgt dieser Wettbewerb?
Ziel dieses Wettbewerbes ist, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, umsetzbare Vorschläge zur Neuanlage von Hecken mit Säumen zu unterbreiten, die sowohl einen hohen klimaschützenden und ökologischen Wert als auch eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen.
Durch das Einreichen eines Konzeptes entsteht keine Umsetzungsverpflichtung für die Teilnehmenden. Die Teilnehmenden haben, unabhängig von der Platzierung, keinen Anspruch auf Umsetzung. Der Kreis Wesel behält sich die Entscheidung vor, welche der eingereichten Konzepte realisiert werden sollen.
2. Wer kann teilnehmen?
Berechtigt zur Teilnahme sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die Flächen in der freien Landschaft besitzen und die Planung zur Neuanlage einer Hecke auf dieser Fläche umsetzen möchten.
- Es können auch Nichteigentümerinnen und Nichteigentümer (z.B. Pächterinnen/Pächter oder Familienangehörige) Vorschläge im eigenen Namen einreichen. Dem Vorschlag ist die entsprechende Einwilligung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückeigentümers beizufügen. Ein etwaiges Preisgeld steht in diesem Fall der/dem Einreichenden zu.
3. Welche Mindestanforderungen sind an eine Teilnahme geknüpft?
Die vorgeschlagenen Flächenstreifen bzw. die Hecken müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Die Flächenstreifen müssen
- im Privateigentum stehen,
- frei von ausstehenden Kompensationsmaßnahmen sein,
- im baulichen Außenbereich und außerhalb eines Siedlungsbereichs liegen,
- eine Mindestlänge von 100 m und eine Mindestbreite von 5 m haben.
Die Hecke muss
- mindestens 2-reihig sein und
- aus heimischen Gehölzen bestehen (vgl. beigefügte Pflanzenliste Anlage 4).
- Optional: Überhälter, d.h. Bäume innerhalb der Hecke enthalten.
4. Welche Unterlagen müssen zur Teilnahme eingereicht werden?
Der eingereichte Vorschlag muss folgende Unterlagen enthalten:
- ausgefüllter Fragebogen zur Person und dem Grundstück mitsamt Einwilligung der Eigentümerin/des Eigentümers (Anlage 1),
- ausgefüllte Kurzbeschreibung der Hecke incl. erschöpfende Begründung des klimaschützenden und ökologischen Nutzens der Hecke, sowie deren Bedeutung für das Landschaftsbild im jeweiligen Landschaftsraum (Anlage 2),
- eine Schemazeichnung der Hecke (Anlage 3),
- ein Pflanzschema und eine entsprechende Artenliste (Anlage 4),
- Ortsplanausschnitt und Lageplan (Auszug aus der Flurkarte oder deutschen Grundkarte mit Eintragung des zur Verfügung gestellten Flächenstreifens) (Anlage 5),
- unterschriebene Datenschutzerklärung (Anlage 6)
5. Bis wann und bei wem müssen die Vorschläge eingereicht werden?
Die Vorschläge sind bis zum 30. September 2023 unter folgender Adresse einzureichen:
Kreis Wesel
FD 60-1-3 – Landschaftsplanung /-realisierung
-Klimaoffensive-
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Oder über das E-Mail-Postfach mit dem Betreff „Heckenwettbewerb“:
6. Wer wertet die Vorschläge aus?
Die Vorschläge werden von einer Jury bestehend aus Vertretern der Politik, des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) – Kreisgruppe Wesel e. V., des Bundes für Natur und Umweltschutz Deutschland - (BUND NRW e.V.) - Kreisgruppe Wesel, der Kreisjägerschaft Wesel e. V., der Kreisbauernschaft Wesel e. V., der Biologischen Station im Kreis Wesel e. V. und der Kreisverwaltung Wesel, ausgewertet.
7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung?
Die Vorschläge werden nach folgenden Kriterien ausgewertet:
- Dimensionen der Hecke bzw. des beanspruchten Flächenstreifens
- Wahl der Gehölzarten und des Anpflanzungsschemas
- Klimaschützende Funktion der Heckenstruktur
- Vernetzungsfunktion und Lage in der Landschaft
- Bedeutung für das Landschaftsbild
- Wind- und Erosionsschutz
- Einfluss auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung
- Übereinstimmung mit den Zielen der Landschaftsplanung und des Artenschutzes
8. Wann erfolgt die Preisverleihung und wie sehen die Preise aus?
Die offizielle Preisverleihung soll im November 2023 durch den Landrat des Kreises Wesel erfolgen, wobei die drei besten Vorschläge mit 2.000 € bzw. 1.000 € bzw. 500 € prämiert werden. Der genaue Termin wird den Platzierten vorab mitgeteilt.
9. Wann werden die Anpflanzungen durchgeführt?
Ab Anfang Dezember 2023 wird die untere Naturschutzbehörde unter Einbindung der Wettbewerbsteilnehmenden mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Kontakt aufnehmen und mit diesen die vertraglichen Vereinbarungen zur Durchführung der Anpflanzungen verhandeln. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsschluss. Der Großteil der Pflanzarbeiten soll während der Pflanzperiode 2024/25 umgesetzt werden.
10. Pflanzplan und -material?
Für die Heckenanpflanzung ist eine Vielfalt heimischer Strauch- und Baumarten angedacht, die in der Pflanzenliste (Anlage 4) aufgelistet sind. Der Pflanzabstand der Gehölze innerhalb der Pflanzreihe sowie der Abstand zwischen den Gehölzreihen soll 1 m betragen (siehe Anlage 4). Die Sträucher werden versetzt angepflanzt, wodurch schnell eine dichte Heckenstruktur erreicht wird.
11. Wer trägt die Kosten?
Sowohl die Kosten für die Durchführung der Anpflanzungen, der nachfolgenden Heckenpflege als auch ein finanzieller Ausgleich für die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vertraglich geregelt und vom Kreis Wesel im Rahmen der Klimaoffensive übernommen. Für die Anpflanzung und nachfolgende Heckenpflege entstehen den Teilnehmenden und Eigentümerinnen bzw. Eigentümern keine Kosten.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist von einem etwaigen Vertragsschluss unabhängig. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsschluss.
12. Warum darf die Hecke nicht mehr beseitigt werden?
Die Gehölze sind nach ihrer Anpflanzung gem. § 39 Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, da die Heckenstrukturen mit öffentlichen Mitteln gefördert und im Außenbereich, außerhalb des Waldes angepflanzt werden. Die gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile dürfen nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt oder beseitigt werden. Bei erforderlichen Beseitigungen ist ein entsprechender Ersatz zu schaffen. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
13. Wird die Hecke bei zukünftigen Planungen berücksichtigt?
Die freiwillig durchgeführten Anpflanzungen werden bei der Umsetzung rechtskräftiger Landschaftspläne berücksichtigt.
Kontakt
Kerstan, Simonoder über das E-Mail-Postfach mit dem Betreff „Heckenwettbewerb“: simon.kerstan@kreis-wesel.de
Telefon: 0281 207-4552
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550 60-1-3 Landschaftsplanung / -realisierung
-Klimaoffensive-
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31
Downloads
- Roter Faden (PDF 187 KB)
- Anhang 1 – Personendaten und Einwilligung (PDF 332 KB)
- Anhang 2 – Kurzbeschreibung der Hecke (PDF 450 KB)
- Anhang 3 – Schemazeichnung der Hecke (PDF 571 KB)
- Anhang 4 – Pflanzschema und Artenliste (PDF 675 KB)
- Anhang 6 – Datenschutzerklärung (PDF 447 KB)