Die Landschaftsplanung ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, für ihr gesamtes Gebiet im baulichen Außenbereich Landschaftspläne aufzustellen. Der Landschaftsplan wird als Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgestellt.
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