Waffen - Anzeige im Falle des Überlassens

Waffen dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Die Überlassensanzeige hat innerhalb von zwei Wochen schriftlich und unter folgenden Angaben zu erfolgen:

    • Vollständige Angaben zur Waffe (Art, Kaliber, Hersteller, Modell, Hersteller-Nummer)
    • Daten der Person, welche die Waffe übernimmt, vollständige Anschrift sowie Angaben zur Erwerbsberechtigung (Nummer des Jagdscheines und oder der Waffenbesitzkarte)
    • Gegebenenfalls Kaufvertrag
    • Waffenbesitzkarte ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zur Berichtigung vorzulegen.
    • Europäischer Feuerwaffenpass, sofern die Waffe darin eingetragen ist

Gebühren

  • 20,00 € (je Waffe oder Lauf oder Trommel)

  • Wird eine Waffe oder werden mehrere Waffen zur Vernichtung abgegeben, wird die Gebühr von 20,00 Euro nur einmal erhoben.

Weiterführende Informationen

Die Überlassensanzeige mit der Waffenbesitzkarte ist der Kreispolizeibehörde Wesel zu übersenden oder persönlichen vorzulegen. Wird eine andere Person damit beauftragt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Kontakt

Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2231
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Kim Bolz
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2235
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Philipp Schey
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2233
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Sandra Lettgen
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2234
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Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2232
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