Europawahl am 9. Juni 2024: Anzahl der Wahlberechtigten im Kreis Wesel - Hinweis auf Eintragungsfrist bis zum 19. Mai 2024

Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister gibt folgende Hinweise zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024: 

Zum 28. April 2024 wurden in den kreisangehörigen Gemeinden die Wählerverzeichnisse aufgebaut. Danach sind im Kreis Wesel insgesamt 359.886 Personen wahlberechtigt (186.896 Frauen, 172.990 Männer), davon 7.497 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sowie 810 nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger. 

Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der 96 Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei zurückliegenden Europawahlen in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, wurden automatisch ins Wählverzeichnis ihres Wohnortes übernommen.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen möchten, können noch bis Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählverzeichnis ihres deutschen Wohnorts stellen.

In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hat das Briefwahlgeschäft bereits begonnen. Neben der Beantragung der Briefwahlunterlagen mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können diese auch mit Hilfe des dort aufgedruckten QR-Codes, über das Online-Formular im Internetangebot der Gemeinden, per E-Mail, Fax oder Brief beantragt werden. Darüber hinaus bieten die Kommunen auch wieder die Briefwahl vor Ort im Rathaus an. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich.

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