Immissionsschutz
Der Kreis Wesel ist im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Unter solchen Anlagen versteht man in der Hauptsache Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Windenergieanlagen, Schießstände, Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen.
Für diese Anlagen ist der Fachdienst 66 Umwelt - Koordinationsgruppe Immissionsschutz - für Auskünfte oder Beschwerden Ansprechpartner.
Während der Bürozeiten ist er allgemein über das ServiceCenter unter der Telefonnummer 0281 207-0 erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten unter 0281 30025-0.
Schwerwiegende Vorkommnisse können an die Kreisleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 gemeldet werden.
Falls Zweifel über die jeweilige Zuständigkeit bestehen, ist die Koordinationsgruppe Immissionsschutz bei der Feststellung der zuständigen Ansprechpersonen behilflich.
Veröffentlichungen von Umweltinformationen
Zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen stellt der Kreis Wesel Informationen im Internet bereit.
Darunter fallen beispielsweise Informationen über den Zustand von Gewässern und des Grundwassers, des Bodens und der Luft sowie von Biotopen und Artenvielfalt. Es sind aber auch umweltrelevante Daten zur Emission von Stoffen durch die Industrie und Gewerbebetriebe, sowie auch zum Abfallaufkommen, über den Verkehr und die Landwirtschaft erfasst.
Es liegen nicht immer zu allen Themenbereichen Umweltinformationen zur Veröffentlichung vor.
Themengebiete der Veröffentlichungen
- Schutzanordnungen nach § 17 Absatz 1a Bundesimmissionsschutzgesetz für IED-Anlagen
Neu- und Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 4 oder § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen der Verfahrensart "G" der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Bekanntmachung Cremare Tierkrematorien GmbH
Öffentliche Bekanntmachung der Antragsrücknahme- Genehmigungsverfahren mit durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfung
- Messung aus besonderem Anlass gem. § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Erstmalige und wiederkehrende Messungen gem. § 28 Bundesimmissionsschutzgesetz bei genehmigungs-bedürftigen Anlagen
- Umweltinspektionsberichte - Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Die europäische Union hat mit der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU vom 24.11.2010 (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen zur Durchführung von Umweltinspektionen bei gewerblichen und industriellen Anlagen (IE Anlagen) vorgeschrieben. Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
Im Kreis Wesel und in der Überwachung durch den Kreis Wesel befinden sich zur Zeit folgende IE-Anlagen:Unter Downloads finden Sie auch den Überwachungsplan / das Überwachungsprogramm des Kreises Wesel für die IE-Anlagen.
- Bekanntgaben nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheids gem. § 21a Satz 1 2. Halbsatz der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
Es liegen nicht immer zu allen Themenbereichen Umweltinformationen zur Veröffentlichung vor.
Veröffentlichungen nach verschiedenen Themenbereichen durchsuchbar
Downloads & Links
Downloads
- Antrag auf Nachtarbeit (PDF 61 KB)
- Merkblatt zum Antrag auf Nachtarbeit (PDF 41 KB)
- Umweltministerium NRW; Immissionsschutz und Anlagen ( )
- Überwachungsplan (PDF 391 KB)
- 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (_BIMSCHV.PDF 149 KB)
Links
- Umweltministerium NRW; Zulassung und Genehmigung
- Immissionsschutz Bezirksregierung Düsseldorf
- Ministerium für Umwelt und naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes* (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV)
- Anzeige-/Registrierungspflichten nach 44. BImSchV