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Feinstaub, Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Auch wenn der Kreis Wesel derzeit noch nicht akut betroffen und hier keine Umweltzonen eingerichtet sind, möchten wir Ihnen dennoch möglichst detaillierte und umfassende Informationen zu diesem Thema geben. Daneben bietet Ihnen der Kreis Wesel mit der Onlinebestellung der Feinstaubplakette einen zusätzlichen Service an.
Gesetzliche Grundlagen für Umweltzonen
Grundlage für die Einführung der Umwelt- oder Feinstaub-Plakette ist die am 16.10.2006 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge vom 10.10.2006, die bundesweit zum 01.03.2007 in Kraft getreten ist.
Demnach können Städte, Kreise Kommunen und Gemeinden ab dem 01.03.2007 in ihren Grenzen so genannte Umweltzonen ausweisen, zu denen die Zufahrt nur noch eingeschränkt erlaubt wird. Fahrzeuge, die nicht über die entsprechenden Plaketten verfügen haben kein Zufahrtsrecht.
Voraussetzung für die Einrichtung von Umweltzonen ist nach der o.g. Verordnung die Aufstellung so genannter Luftreinehaltepläne / Aktionspläne zur Luftreinhaltung durch die jeweils zuständige Landesregierung. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungs-Gericht in Leipzig vom September 2007 wurde jedoch klargestellt, das einzelne Kommunen auch ohne explizite Luftreinhaltepläne Maßnahmen zur Luftreinhaltung einschließlich der Einrichtung von Umweltzonen ergreifen müssen, wenn die nach der EU-Richtlinie zum Feinstaub vom 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Grenzwerte von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an den Messstellen an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Die ersten Umweltzonen wurden zum 01.01.2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Weitere Umweltzonen sind derzeit in der Planung.
Kennzeichnung der Umweltzonen
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein.

Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben.

Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

Kennzeichnung der Fahrzeuge
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte eine Plakette bekommen könnte. Die Feinstaubplakette ist als äußeres Zeichen also zwingend erforderlich.
Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechzeitig zu erwerben, sofern Sie in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Auto gehört können Sie rechts oben auf dieser Seite ermitteln. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle.





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