Rund um das Wasser

Wasser und Abwasser

Wasser ist ein natürliches Umweltgut und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der Wasserversorgung nicht in erster Linie um den Verkauf eines Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Im internationalen Vergleich nehmen die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Ausweisung von Wasserschutzzonen, in denen in Abhängigkeit von der Entfernung zum Erfassungsbrunnen einschränkende Bestimmungen zur Nutzung der Erdoberfläche festgelegt sind. Sie gewährleistet einen nachhaltigen Umgang mit dem Umweltgut "Wasser" vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und sichert Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.

Daher ist mit dem Bauen die Verpflichtung verbunden, anfallendes Abwasser schadlos zu beseitigen. Ebenso muss eine Erlaubnis erteilt werden, wenn Grundwasser zum Zwecke der Trinkwassernutzung dort gefördert werden soll, wo keine öffentliche Wasserversorgung besteht.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, betreiben oder wesentlich ändern will, hat sein Vorhaben der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.

Als wassergefährdend gelten alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können. Im Wesentlichen sind dies Säuren und Laugen, Metallsalze, Mineralöle, deren Produkte und sonstige Kohlenwasserstoffe.

Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe bedürfen nach § 63 WHG der Eignungsfeststellung durch die zuständige Behörde bevor sie errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden.

Kontakt

Carsten Jelinek Telefonnummer 0281 207-2505
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Christian Steenpaß
Koordinationsbereichsleitung, Stellvert. VM 5
Telefonnummer 0281 207-2514
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