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Der Gutachterausschuss im Kreis Wesel
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen und wird als selbstständiges, unabhängiges, nicht an Weisungen gebundenes Kollegialgremium tätig.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses besitzen die für die Ermittlung von Grundstückswerten erforderliche Sachkunde und kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungswesen.
Die einzelnen Gutachter werden nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft (hier Kreis Wesel) durch die Bezirksregierung für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind zulässig.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Kreisverwaltung in Wesel eingerichtet (im Kreishaus, 4. Etage, Zimmer 403, 428, 420 und 408). Der Kreis Wesel stellt auf Grund der gesetzlichen Vorgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden. Sie erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte sowie über sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Durchschnittspreise von Eigentumswohnungen u.a. Bei ihr können die Bodenrichtwertkarten und der Grundstücksmarktbericht eingesehen oder bezogen werden. Anträge auf Erstattung von Gutachten werden von der Geschäftsstelle angenommen. Nach Überprüfung der Antragsberechtigung gem. Baugesetzbuch werden die Gutachten dann von der Geschäftsstelle vorbereitet und zur Beschlussfassung dem Gutachterausschuss vorgelegt.
Zuständigkeit des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Kreis Wesel mit Ausnahme der Städte Dinslaken, Moers und Wesel, für die jeweils eigene Gutachterausschüsse gebildet wurden.

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