Apotheken- und Arzneimittelüberwachung

Bild: Anna Shvets

Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker sind Ansprechpersonen für alle Menschen, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, für pharmazeutische Fachkräfte sowie für Personen des Einzelhandels, die freiverkäufliche Arzneimittel abgeben. Sie klären über den verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln auf und beraten zu allen Fragen des Apotheken- und Arzneimittelrechtes.

Die Apotheken werden in regelmäßigen Abständen besichtigt. Dabei wird überprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Überwachung der Einhaltung der Regeln zur Abgabe von Betäubungsmitteln durch Apotheken und der Verordnungen durch ärztliches Fachpersonal sind ebenfalls Bestandteil der Aufgaben.

Amtsapotheker und Amtsapothekerinnen beobachten, dokumentieren und analysieren den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung. Sie beraten die Menschen auf der Grundlage der gewonnenen Daten und Erkenntnisse über einen verantwortungsvollen Einsatz von Arzneimitteln (Sozialpharmazie).

Die Mitarbeitenden des Pharmazeutischen Dienstes überwachen den Arzneimittelverkehr im Einzelhandel. Dazu gehören Drogeriemärkte, Reformhäuser, Lebensmittelgeschäfte und Wochenmärkte. Dort wird auch überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit eine Beratung der Kunden stattfinden kann.

Die Altenheime und Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig von der Heimaufsicht überprüft. In diesem Rahmen begutachtet das Fachpersonal des Pharmazeutischen Dienstes den Umgang mit Arzneimitteln und leistet so einen wertvollen Beitrag zur sicheren Arzneimittelversorgung der Bewohner.