KIM - Kommunales Integrationsmanagement

Lenkungsgruppe und Begleitgremien

Für die strategische Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements besteht eine Lenkungsgruppe aus verwaltungsinternen und externen Mitgliedern auf Leitungsebene.

Die Lenkungsgruppe wertet mithilfe der Berichterstattung des Strategischen Overheads die Erfahrungen aus der Einzelfallberatung aus und trifft Entscheidungen, die für die Umsetzung des Prozesses maßgeblich sind.

Darüber hinaus begleiten weitere Gremien in beratender Funktion die Lenkungsgruppe und tragen mit Arbeitsergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen bei.

Mitglieder der Lenkungsgruppe und Unterstützung durch Begleitgremien

Um die bestmögliche Implementierung des KIM zu gewährleisten, besteht die Lenkungsgruppe für den Kreis Wesel (derzeit) aus folgenden Mitgliedern:

  • Vertretungen der kreisangehörigen Kommunen nach Kommunengröße 
  • Ausländerbehörde Kreis Wesel
  • Jugendamt Kreis Wesel
  • Fachdienste Soziale Hilfen und Hilfen in besonderen Lebenslagen, Kreis Wesel 
  • Gleichstellungsstelle Kreis Wesel
  • Schulamt Kreis Wesel, Generalie Integration
  • Gesundheitsamt Kreis Wesel
  • Jobcenter Kreis Wesel
  • EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) Kreis Wesel
  • Arbeitsagentur Wesel
  • Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel
  • Jugendmigrationsdienst im Kreis Wesel 
  • Vertretung des Begleitgremiums „Perspektiven und Partizipation der Zielgruppe“
  • sowie Vertretungen des Fachdienstes 49 – Kommunale Integration

Der Vorsitz der Lenkungsgruppe liegt bei der Leitung des Vorstandbereiches 4 - Bildung, Gesundheit, Integration des Kreises Wesel. Die Geschäftsführung übernimmt der Fachdienst 49 – Kommunale Integration.

Unterstützt werden soll die Lenkungsgruppe langfristig durch die Einrichtung folgender themenspezifischer Begleitgremien und Arbeitsgruppen:

  • „Perspektiven und Partizipation der Zielgruppe“
  • Träger der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Jugendmigrationsdienst (JMD) sowie der bundes- und landesgeförderten Flüchtlingsberatung im Kreis Wesel
  • Perspektivaustausch zwischen den Ordnungsbehörden/Ausländerwesen und den zuständigen Ämtern für Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Integration

Kontaktinformationen - Lenkungsgruppe und Begleitgremien

Baustein 1 - Strategischer Overhead

Der Strategische Overhead als Koordinierungsstelle fungiert als Fachaufsicht für das Case Management . Der strategische Overhead führt das Einsatzmanagement für das Case Management aus, erfasst Angebotslücken, bündelt Angebote und transportiert die Erkenntnisse aus der Einzelfallarbeit sowie aus dem fachlichen Austausch mit beteiligten Behörden und externen Beratungsstellen in die Lenkungsgruppe sowie an die zuständigen Landesstrukturen, um die Verzahnung integrationspolitischer Dienstleistungen auf inter- und intrakommunaler Ebene zu unterstützen.

Kontaktinformationen: Baustein 1 - Strategischer Overhead

Für die kreisweite Steuerung oben genannter integrationspolitischer Dienstleistungen sind koordinierende Stellen beim Kreis Wesel sowie bei den großen kreisangehörigen Städten mit eigener Ausländerbehörde, eigenem Jugendamt und einem gewählten Integrationsrat (Dinslaken, Moers und Wesel) implementiert. Eine kreisweite Zusammenarbeit aller koordinierenden Stellen stellt eine abgestimmte Umsetzung sicher.

Kontaktpersonen 49-1-2 Kommunales Integrationsmanagement

Frau Sahin

Frau Mertesacker

Herr Djukanovic

Kontaktdaten der Koordinatorinnen und Koordinatoren bei den Städten

Di Fiore, Guilia
Koordinatorin im Strategischen Overhead, Stadt Moers
Telefon: 02841 201-881
E-Mail: giulia.di.fiore@Moers.de

Sakah, Eunis Lambuni
Koordinatorin im Strategischen Overhead, Stadt Dinslaken
Telefon: 02064 66-738
E-Mail: lambuni.sakah@dinslaken.de

Baustein 2 - Case Management

Die Case Managerinnen und Manager begleiten und beraten Ratsuchende in diversen Lebensbereichen und unterstützen bei der bedarfsbezogenen Förderung individueller Integrationsverläufe.

weiter Informationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite: KIM Baustein 2 - Case Management

Baustein 3 - Zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden

Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements wird neben der Einzelfallberatung - in Form des Case Managements - die Unterstützung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden durch zusätzliche Personalstellen gefördert. Gestärkt werden sollen dabei insbesondere die rechtliche Verstetigung der Integration von gut integrierten Menschen nach § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes sowie die Einbürgerung gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. 
Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem strategischen Overhead und dem Case Management.

Logos der fördernden Institutionen