Zulassungs- und Führerscheinservice

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Aktuelles

  • Seit dem 01.09.2023 gilt eine neue Fahrzeugzulassung-Verordnung (FZV). Mit der neuen Gesetzesfassung tritt ebenfalls eine neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Kraft.
    Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in den Zulassungsstellen vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.
    Die Änderung der Grundgebühren können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.

Weitere wichtige Informationen zu der neuen FZV finden Sie auch in der Pressemitteilung vom 17.08.2023: Neue Gebührenordnung bei Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023
 

  • Zulassungsdienste und Autohäuser müssen Anträge auf Zulassungen täglich in der Zeit zwischen 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Bearbeitung in den Zulassungsstellen des Kreises in Wesel oder Moers abgeben. Für alle Vorgänge müssen die eventuell erforderlichen Kennzeichenschilder vorab geprägt sein und zusammen mit den Vorgängen eingereicht werden. Die Abholung der Unterlagen erfolgt dann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Info
  • Ihre Anliegen können in der Zulassungs- und Führerscheinstelle Wesel und im Dienstleistungszentrum (DLZ) Moers nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
    Diese Termine buchen Privatkunden grundsätzlich nur noch online.
     
  • Donnerstags können Sie Ihre Anliegen in der Zeit von 07:30 - 11:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen.

 

Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung

Zulassungsservice:

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges, wenn das Fahrzeug bereits im Kreis Wesel registriert ist, oder der Antragsteller im Kreis Wesel gemeldet ist;
  • Adress- bzw. Namensänderung;
  • Neusiegelung von Kennzeichenschildern;
  • Umkennzeichnung wegen Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern
  • Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kurzzeitkennzeichen

Führerscheinservice:

  • Aushändigung von Führerscheinen sowie vorläufiger Fahrberechtigungen nach Einladung oder nach bestandener praktischer Prüfung der beantragten Fahrerlaubnisklasse (gilt nicht bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis)
  • Aushändigung von Fahrerkarten, Fahrerqualifizierungsnachweisen nach vorheriger Einladung
  • Antragstellung auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes (Führerschein, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis) wegen Verlust/Diebstahl
  • Die Antragsformulare sind nur noch als Online-Anträge abrufbar (Papiergebunde Dokumente erhalten Sie in der Führerscheinstelle in Wesel oder im DLZ Moers)

Bitte begleichen Sie alle anfallenden Gebühren im Führerschein- und Zulassungsservice ausschließlich per EC-Zahlung.