Förderprogramm KOMM-AN NRW

Ihr Titel hier

Ehrenamtlich Engagierte leisten einen wesentlichen Beitrag zu gelingender gesellschaftlicher Integration. Das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) fördert durch das Programm KOMM-AN NRW die Integration von Flüchtlingen und neuzugewanderten Menschen in den Kommunen durch Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit.
Das Programm beinhaltet u.a. eine Förderung bedarfsorientierter lokaler Integrationsangebote und Integrationsmaßnahmen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Im Rahmen des Programmteils II - "Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort" werden folgende Bausteine gefördert:
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit

Im Förderjahr 2024 wird im Bewilligungsverfahren ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung. Als besonders förderwürdig werden daher beispielsweise niederschwellige Kurse erachtet, welche den deutschen Sprachgebrauch unterstützen, sowie Angebote zur Stärkung des Kennenlernens und des Austausches vielfältiger Bevölkerungsgruppen

Antragsberechtigt sind alle kreisangehörigen Gemeinden und gemeinnützigen Akteure, die in der Flüchtlingshilfe oder in der Arbeit mit Neuzugewanderten aktiv sind, z.B. Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlings-initiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine.

Die Fördermittel werden hiermit vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheides an das Kommunale Integrationszentrum Kreis Wesel durch die Bezirksregierung Arnsberg – vom Kreis Wesel ausgeschrieben.

Alle antragsberechtigten Akteure können für das Förderjahr 2024 bis zum 15.03.2024 einen Antrag stellen.