Behinderung und Schwerbehinderung


 

Alle wichtigen Informationen, Antragsunterlagen und Kontaktinformationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite:

56-1-2 Schwerbehindertenausweise

E-Mail schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Telefon 0281 207-4980
Fax 0281 207-4054
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Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Standort
Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel

 


 

Sabine Kluth, Behindertenbeauftragte
Sabine Kluth

Behindertenbeauftragte Kreis Wesel

Der Kreis Wesel möchte, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt 
werden. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in der 
Gesellschaft teilnehmen können. 

Damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden 
und der Kreis Wesel zu einem behindertenfreundlichen Ort wird, hat der 
Kreistag im Jahr 2006 eine Satzung beschlossen. 

Die Satzung heißt: Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit 
Behinderung. 

Auf Grundlage dieser Satzung wurde Sabine Kluth zur hauptamtlich tätigen 
Behindertenbeauftragten der Kreisverwaltung Wesel bestellt. 

Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, 

  • als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung da zu sein, 
  • für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und 
  • bei Maßnahmen der Kreisverwaltung Wesel zu beraten und mitzuwirken. 

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Maßnahmen der Kreisverwaltung haben, 
wird die Behindertenbeauftragte helfen oder die „richtige“ Ansprechperson 
finden. 

Sie können sich aber auch gerne an die Behindertenbeauftragten in den 
Städten und Gemeinden wenden. 

Hinweis: Dieser Text wurde in einfacher Sprache verfasst. 

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