Einschulungsuntersuchungen & zahnärztliche Untersuchungen

Einschulungsuntersuchung

Alle Kinder werden vor der Einschulung vom Gesundheitsamt ärztlich untersucht. Diese Untersuchung dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben. Es werden Befunde zu Körpergröße, Gewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.

Die Einladung erfolgt nach Geburtsdatum und nicht alphabetisch.

Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen, Förderung oder Therapie gegeben.

Benötigt wird das Vorsorgeheft, der Impfausweis des Kindes, der ausgefüllte Gesundheitsfragebogen (wird mit Einladung zur Schuleingangsuntersuchung zugeschickt) sowie gegebenenfalls vorhandene ärztliche Berichte.

Video - Ablauf Schuleingangsuntersuchung
Auf dem Bauch liegender Junge, der die Buchstaben A, B und C hält / ©vintsik - Fotolia.com
Sonderpädagogischer Förderbedarf

Bei Kindern und Jugendlichen ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf anzunehmen, wenn deren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Der Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf ist an die zuständige Schulaufsicht zu richten.

Voraussetzung für sonderpädagogische Förderung ist die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens. Unter Beteiligung der allgemeinen Schule, einer sonderpädagogischen Lehrkraft und des Schulmediziners wird ermittelt, ob ein individueller sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist neben der Stellungnahme der allgemeinen Schule und einem sonderpädagogischen Gutachten eine schulärztliche Untersuchung erforderlich. Diese wird durch den Fachdienst Gesundheitswesen durchgeführt.

Die schulärztliche Untersuchung beinhaltet im Einzelnen:

  • Erhebung der Krankengeschichte unter Berücksichtigung psychosozialer Aspekte
  • Überprüfung des Hör-, Seh- und Sprachvermögens
  • Beurteilung von Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung und Koordination
  • Erhebung eines körperlichen Untersuchungsbefundes
  • Beratung der Erziehungsberechtigten

Die Eltern bekommen mit der Einladung zum Untersuchungstermin einen Fragebogen zugeschickt, der nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt werden sollte und den Medizinern bei der Vorstellung des Kindes hilft, ein orientierendes Bild zu Besonderheiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes zu bekommen.

Buntes und spannendes Programm für die Schülerinnen und Schüler beim Tag der Zahngesundheit
Zahnärztliche Untersuchung

Das Gesundheitsamt führt jährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung bei Schulpflichtigen der Klassen 1 - 7 an allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen des Kreises Wesel durch. Die Untersuchungen werden durch zwei Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.

Halbjährlich werden Zahnschmelzhärtungen (Fluoridierung) der bleibenden Zähne der Schulkinder mit "elmex fluid" oder „elmex gelee“ nach erfolgter Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten angeboten. In diesem Rahmen werden auch Mundhygienemaßnahmen (Zahnputzübungen) im Klassenverband und Unterrichtssequenzen zu den Themen Ernährung, Kariesentstehung sowie Zahnpflege mit den Kindern durchgeführt .

Eine Fluoridierung ist nicht mit einer Fissurenversiegelung zu verwechseln! Dies sind zwei unterschiedliche Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen.

Hinzu kommen halbjährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung in allen Tageseinrichtungen für Kinder des Kreises Wesel. Die Untersuchungen werden überwiegend durch betreuende niedergelassenen Zahnmediziner (sog. Patenzahnärzte) oder die Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.