Fahrzeug - Wunschkennzeichen

Online Service

zur Wunschkennzeichen-Online-Reservierung

Online Reservierung von KFZ-Wunschkennzeichen mit WES, DIN oder MO

Die Standardvorgabe WES kann auch durch MO oder DIN ersetzt werden. Die Verwendung ist unabhängig vom Wohnort im Kreis Wesel möglich. Sie können in der Suchfunktion für die Buchstaben, nach dem Erkennungszeichen (WES, DIN, MO) und/oder für die 1-4 stellige Zahlenkombination (vier Zahlen nur i.V.m. einem Buchstaben oder MO), entweder konkrete Kombinationen vorgeben oder die gewünschte Stellenanzahl mit "?" vorbelegen und dadurch die Kombinationslänge bestimmen. Die Vorgabe WES-?? ? sucht dann z.B. alle freien dreistelligen Kombinationen mit zwei Buchstaben und einer Zahl, WES-A ??? alle Kombinationen mit dem Buchstaben A und bis zu drei Zahlen.

Die sich aus der jeweiligen Kombination ergebende Kennzeichengröße können Sie der u.a. Auflistung entnehmen. Die Angaben sind ohne Gewähr und setzen voraus, dass Kennzeichen unter Einhaltung der in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthaltenen Vorgaben geprägt wurden. Bitte beachten Sie, das bei Saisonkennzeichen und historischen Kennzeichen maximal vier Stellen nach dem WES oder DIN und fünf Stellen nach dem MO verwendet werden können.

Das von Ihnen ausgewählte Wunschkennzeichen ist 90 Tage für Sie reserviert. Eine Verlängerung der Reservierung ist nicht möglich. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, das Kennzeichen nach Ablauf erneut über die Wunschkennzeichenanwendung zu reservieren. Überfällige Reservierungen werden am Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit der Reservierung folgt, durch einen automatischen Tagesabschluss aus dem Reservierungspool gelöscht und der Datenbank erneut zur Verfügung gestellt. Auf den genauen Zeitpunkt und die Dauer des Tagesabschluss (ca. ab 18:00 Uhr) hat der Kreis Wesel keinen Einfluss.

Für nicht zur Zuteilung kommende Reservierungen fallen keine Gebühren an. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht (§ 8 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens erheben wir die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro, wenn dieses vorher reserviert wurde.

Bitte reservieren Sie nur so viele Kennzeichen, wie Sie für Ihren persönlichen Bedarf tatsächlich benötigen. Insbesondere unsere Händlerkunden möchten wir bitten, keine 'Vorrats-Reservierungen' durchzuführen. Nicht mehr benötigte Reservierungen können Sie per email stornieren lassen (dlz-moers@kreis-wesel.de oder zs@kreis-wesel.de).

Wir behalten uns vor, bei mehr als drei Reservierungen auf eine Person, die ältesten Reservierungen zu löschen. Gleiches gilt für Reservierungen mit unstimmigen Personendaten oder wenn Kennzeichen im Internet oder auf anderem Weg zum Erwerb angeboten werden.

Bitte beachten Sie daher auch, das Wunschkennzeichen nur der Person zugeteilt werden können, für die sie reserviert sind. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht mehr möglich.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder kann vor Ort bei den lokal ansässigen Schilderprägern erfolgen. Natürlich steht es Ihnen daneben aber auch frei, Kennzeichenschilder bei anderen Dienstleistern und im Internet vorab zu bestellen und zur Zulassung mitzubringen.

Technische Probleme bei der Nutzung der Anwendung

Gelegentlich treten Probleme beim Ausdruck der Reservierungsbestätigung auf. Diese ist jedoch - ebenso wie die automatisch zugeteilte PIN für eine spätere Zuteilung des Kennzeichens auch in der Regel nicht erforderlich.

Kennzeichen im Kreis Wesel - Zuteilungsrichtlinien und Abmessungen

Die Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung für die sogenannte Erkennungsnummer des Kennzeichens, also die Buchstaben und Zahlen die neben dem WES vergeben werden, richtet sich nach der Anlage 2 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Eine Maßtabelle zu gültigen KFZ Kennzeichen (externer Link) finden Sie im Linkbereich auf der rechten Seite.

Seit dem 15.03.2012 werden alle verfügbaren freien Kennzeichenkombinationen wieder für alle Fahrzeugarten ausgegeben. Die bisherige Beschränkung sogenannter kurzer Kennzeichen für bestimmte Fahrzeugarten, wurde durch eine Änderung der FZV aufgehoben.

Die sich aus der jeweiligen Kombination ergebende Kennzeichengröße können Sie der u.a. Auflistung entnehmen. Die Angaben sind ohne Gewähr und setzen voraus, dass Kennzeichen unter Einhaltung der in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthaltenen Vorgaben geprägt wurden. Die entsprechenden Größenangaben gelten auch für Kennzeichen mit DIN. Bei Verwendung von MO-Kennzeichen ergeben sich (mit Ausnahme der Kraftradkennzeichen) jeweils dann um ca. 40mm kleinere Kennzeichen.

Die sog. Quads benötigen immer auch ein vorderes Kennzeichen. Es kann dabei zwischen der einzeiligen- und der zweizeiligen Kennzeichenvariante gewählt werden. Eine Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen ist nicht möglich. Gleiches gilt im Übrigen für alle mehrspurigen Fahrzeuge. Hierunter fallen auch Fahrzeuge der Klasse L5e (dreirädrige Fahrzeuge), die vorne zwei und hinten ein Rad haben, wie einige breitere Roller oder der CanAm Spyder.

Leichtkrafträder erhalten unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit seit dem 01.03.07 grundsätzlich immer ein verkleinertes Kennzeichen der Größe 255mm x 130mm. Auf Wunsch kann auch ein zweizeiliges Kennzeichen oder ein Kraftradkennzeichen zugeteilt werden.

Das verkleinerte Kennzeichen (255mm x 130mm) erhalten darüber hinaus auch landwirtschaftliche Zugfahrzeuge die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben. Auf Wunsch können auch hier ein- oder zweizeilige Kennzeichen zugeteilt werden.

Von den o.g. Standardfällen abweichende Kennzeichengrößen können nur zugeteilt werden, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, in einem Gutachten bestätigt hat, dass an dem Fahrzeug eine zulässige Kombination bauartbedingt nicht möglich ist. Soweit aufgrund eines entsprechenden Gutachtens ein nicht vorschriftsmäßiges Kennzeichen zugeteilt werden muss, erteilen wir hierfür eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (z.Zt. 50 Euro).

Folgende Kennzeichengrößen ergeben sich i.d.R. aus den zugeteilten Kombinationen. Bei Verwendung von MO-Kennzeichen ergeben sich (mit Ausnahme der Kraftradkennzeichen) jeweils dann um ca. 40mm kleinere Kennzeichen. Die Angaben sind ohne Gewähr und setzen voraus, dass Kennzeichen unter Einhaltung der in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthaltenen Vorgaben geprägt wurden. Ausnahme- oder Gutachtenerfordernisse wie oben beschrieben sind zu beachten:

Krafträder mit Kraftradkennzeichen

Kombinationsbeispiel Kennzeichengrösse in mm
2-stellig
z.B. WES-A1 auch mit Saisonangabe
180 x 200
3-stellig
z.B. WES-AA1 oder WES-A11 auch mit Saisonangabe
180 x 200
4-stellig
z.B. WES-AA11 oder WES-A111 auch mit Saisonangabe
180 x 200
5-stellig
z.B. WES-AA111, WES-A1111, WES-AA11H oder WES-A111H
220 x 200

Krafträder (bisheriges zweizeiliges Kennzeichen)

Kombinationsbeispiel Kennzeichengrösse in mm
2-stellig
z.B. WES-A1
220 x 200
3-stellig
z.B. WES-A11 oder AA1
220 x 200
4-stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
240 x 200
5-stellig
z.B. WES-AA111 oder WES-A1111
250 x 200

Saisonkennzeichen max. 4-stellig immer 250 x 200 mm
Kradkennzeichen können immer in Engschrift geprägt werden

PKW / LKW / Anhänger / sonstige ein- oder zweizeilige Kennzeichen

Kombinationsbeispiel Besonderheiten Kennzeichen
Grösse in mm
2- stellig
z.B. WES-A1 (einzeilig)
  ca. 380 - 440 x 110
2- stellig
z.B. WES-A1 (zweizeilig)
  ca. 220 - 250 x 200
3- stellig
z.B. WES-A11 oder WES-AA1
(einzeilig)
  ca. 400 - 460 x 110
3- stellig
z.B. WES-A11 oder WES-AA1
(zweizeilig)
  ca. 220 - 250 x 200
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(einzeilig)
  520 x 110
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(zweizeilig)
  280 x 200
5- stellig
z.B. WES-A1111 oder WES-AA111
(einzeilig / Engschrift)
  520 x 110
5- stellig
z.B. WES-A1111 oder WES-AA111
(zweizeilig / Engschrift)
  340 x 200

Mit Ausnahme der fünfstelligen Kombinationen müssen Kennzeichen grundsätzlich in der sogenannten FE-Mittelschrift geprägt sein. Die Verwendung der FE-Engschrift ist nur bei Kradkennzeichen oder mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Gebührenrahmen

  • 10,00 € Wunschkennzeichen

  • 2,60 € Reservierung

  • Die Gebühr wird bei Zulassung des Fahrzeuges fällig.

    Für nicht zur Zuteilung kommende Reservierungen fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Online Reservierung von KFZ-Wunschkennzeichen:
  • Das Wunschkennzeichen ist 90 Tage reserviert. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Kennzeichen kann nach Freigabe erneut reserviert werden. (Freigabe erfolgt durch automatischen Tagesabschluss am Tag nach Ablauf der Reservierungsfrist, ab frühestens 18:30 Uhr. Der Tagesabschluss kann ggf. mehrere Stunden dauern.)
  • Überfällige Reservierungen werden durch den automatischen Tagesabschluss am Folgetag automatisch gelöscht und erneut zur Verfügung gestellt.
  • Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht.
  • Keine "Vorrats-Reservierungen"; maximal drei Reservierungen auf eine Person.
  • Nicht mehr benötigte Reservierungen können Sie telefonisch oder per email stornieren lassen. Dies ist jedoch nicht erforderlich.
  • Ein Wunschkennzeichen kann nur der Person zugeteilt werden, für die es reserviert wurde.
  • Der zugeteilte PIN ist für die Abholung nicht relevant.